Dies ist eine Diskussion zu E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller innerhalb des Forums Handelsrecht
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| E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller Mal angenommen, jemand kauft einen EBook Reader mit Touch-Funktion in einer niedergelassenen Buchandlung und stellt nach dem Auspacken fest, dass der einige Funktionsfehler hat (flackern des Bildschirms, ungleichmäßige Schrift, nicht-ansprechen auf Berührung, einfrieren beim Ausschalten etc.). Update der Firmware sowie weitere vom Hersteller vorgeschlagene Maßnahmen bringen keine Besserung. Eine Angestellte der Buchhandlung behauptet, sie seien bei diesem EBook Reader von diesem Hersteller nicht befugt, ihn zurück zu nehmen und umzutauschen. Sie verweist den Käufer an den Hersteller. Der jedoch verweist an den Händler bzw. an bestimmte "autorisierte Servicepartner", die entscheiden, ob das Gerät repairiert werden kann oder umgetauscht wird. Im Fall der Reperatur würde der Käufer 3 Monate Garantie bekommen. Der Käufer will aber ein neues, funktionstüchtiges Gerät, auf das er die regulären 2 Jahre Garantie hat. An wen muß der Käufer sich wenden, um zu seinem Recht zu kommen, bzw. ist das Verhalten der Buchhändlerin rechtmäßig? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Felicia |
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| AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller Der Händler hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Er muß dafür sorgen, daß das Ding funktioniert, zwei Nachbesserungsversuche hat er, danach muß er den Kaufpreis erstatten und das unzulängliche Teil zurücknehmen, oder alternativ das defekte Gerät gegen ein neues, intaktes Umtauschen. Der Verweis auf den Hersteller ist vollkommen irrelevant, der Käufer steht in keiner Rechtsbeziehung zum Hersteller, sein Vertragspartner ist ausschließlich und allein der Händler. Zitat:
Zitat:
Wenn der Händler nicht einsichtig ist: -> Verbraucherzentrale, oder gleich -> Rechtsanwalt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller Hat nichts mit Wohlfühlverbraucherschutz zu tun. Schon im alten Rom galt: Wenn eine Sache ihr Geld nicht wert ist, haftet der, der sie verkauft und das Geld eingestrichen hat. MONEY TALKS - nur halt auf Lateinisch. Unterm BGB ist's ebenso: Aufs Verschulden des Verkäufer kommt's nicht an. Eine Anm. zum Vorredner: Den Hersteller k a n n man belangen (evtl. liegt Garantiekarte bei o. ä.), muss man aber nicht. Verkäuferin kann sich nicht rausreden, man müsse sich an Hersteller halten. Wie gesagt: kann man, muss nicht. |
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| AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller Zitat:
Zitat:
Schickt der Käufer das Teil erst zum Hersteller, dann kann der Verkäufer anschließend alle Gewährleistungsansprüche zurückweisen, mit denen der Käufer eventuell noch kommt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller BGB 434 437
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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