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E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller

Dies ist eine Diskussion zu E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 04.02.2012, 20:09
Boardneuling
 
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E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller

Hallo,

Mal angenommen, jemand kauft einen EBook Reader mit Touch-Funktion in einer niedergelassenen Buchandlung und stellt nach dem Auspacken fest, dass der einige Funktionsfehler hat (flackern des Bildschirms, ungleichmäßige Schrift, nicht-ansprechen auf Berührung, einfrieren beim Ausschalten etc.). Update der Firmware sowie weitere vom Hersteller vorgeschlagene Maßnahmen bringen keine Besserung. Eine Angestellte der Buchhandlung behauptet, sie seien bei diesem EBook Reader von diesem Hersteller nicht befugt, ihn zurück zu nehmen und umzutauschen. Sie verweist den Käufer an den Hersteller. Der jedoch verweist an den Händler bzw. an bestimmte "autorisierte Servicepartner", die entscheiden, ob das Gerät repairiert werden kann oder umgetauscht wird. Im Fall der Reperatur würde der Käufer 3 Monate Garantie bekommen. Der Käufer will aber ein neues, funktionstüchtiges Gerät, auf das er die regulären 2 Jahre Garantie hat.
An wen muß der Käufer sich wenden, um zu seinem Recht zu kommen, bzw. ist das Verhalten der Buchhändlerin rechtmäßig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Felicia
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Alt 05.02.2012, 18:23
V.I.P.
 
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AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller

Der Händler hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Er muß dafür sorgen, daß das Ding funktioniert, zwei Nachbesserungsversuche hat er, danach muß er den Kaufpreis erstatten und das unzulängliche Teil zurücknehmen, oder alternativ das defekte Gerät gegen ein neues, intaktes Umtauschen.

Der Verweis auf den Hersteller ist vollkommen irrelevant, der Käufer steht in keiner Rechtsbeziehung zum Hersteller, sein Vertragspartner ist ausschließlich und allein der Händler.

Zitat:
An wen muß der Käufer sich wenden, um zu seinem Recht zu kommen
An den Händler, und nur an den.
Zitat:
ist das Verhalten der Buchhändlerin rechtmäßig?
Nein.

Wenn der Händler nicht einsichtig ist: -> Verbraucherzentrale, oder gleich -> Rechtsanwalt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 05.02.2012, 20:08
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AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller

Hat nichts mit Wohlfühlverbraucherschutz zu tun. Schon im alten Rom galt: Wenn eine Sache ihr Geld nicht wert ist, haftet der, der sie verkauft und das Geld eingestrichen hat. MONEY TALKS - nur halt auf Lateinisch. Unterm BGB ist's ebenso: Aufs Verschulden des Verkäufer kommt's nicht an.

Eine Anm. zum Vorredner: Den Hersteller k a n n man belangen (evtl. liegt Garantiekarte bei o. ä.), muss man aber nicht. Verkäuferin kann sich nicht rausreden, man müsse sich an Hersteller halten. Wie gesagt: kann man, muss nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 22:44
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AW: E-Book Reader direkt nach Kauf defekt, Händler will nicht umtauschen und verweist an Hersteller

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino Beitrag anzeigen
Eine Anm. zum Vorredner: Den Hersteller k a n n man belangen (evtl. liegt Garantiekarte bei o. ä.), muss man aber nicht.
Den Hersteller kann man unter Umständen belangen. Wenn er ein Garantieversprechen abgegeben hat (wobei dann erstmal zu klären wäre, ob der Schaden überhaupt ein Garantiefall ist), und ggf. auch über die Produkthaftung, aber beides ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Zitat:
Verkäuferin kann sich nicht rausreden, man müsse sich an Hersteller halten. Wie gesagt: kann man, muss nicht.
Wenn der Käufer sich an den Hersteller wendet statt an den Verkäufer, dann verfällt der Gewährleistungsanspruch. Der Verkäufer muß nämlich nicht nur gewährleisten, er darf auch, was bedeutet: er hat den ersten Zugriff, wenn der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen will.

Schickt der Käufer das Teil erst zum Hersteller, dann kann der Verkäufer anschließend alle Gewährleistungsansprüche zurückweisen, mit denen der Käufer eventuell noch kommt.
__________________
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Alt 08.03.2012, 09:42
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