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Dürfen Privatpersonen Mahnungen andere Personen erstellen

Dies ist eine Diskussion zu Dürfen Privatpersonen Mahnungen andere Personen erstellen innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 21.01.2011, 18:30
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Dürfen Privatpersonen Mahnungen andere Personen erstellen

Hallo,

ich habe eine Frage, die ich bereits in ähnlicher Form gestellt habe, aber leider keine Antwort erhalten habe.

Eine Person A vertritt Person B bei einem Vortrag und verlangt hierfür eine Entlohnung, die von Person B zu zahlen ist. Es handelt sich hierbei um ein gängiges Verfahren in dem Unternehmen, welches bei Krankheit o.ähnlichem Anwendung findet.

Person B hat allerdings das vereinbarte Geld nach mehreren mündlichen und einer schriftlichen Aufforderung nicht bezahlt.

Nun die Fragen:
Dürfen Privatpersonen andere Personen mahnen? Person A erwägt eine 1. Mahnung zu schicken (inklusive Mahngebühren) und anschließend eine zweite. Nach nicht beachteter 2. Mahnung folgt eine Anzeige. Ist diesem Vorgehen aus rechtlicher Sicht etwas entgegenzusetzen?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 09:22
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AW: Dürfen Privatpersonen Mahnungen andere Personen erstellen

Privatpersonen dürfen nach den Vorschriften des BGB wirksam mahnen mit der Folge, dass der Adressat ggf. in Verzug gerät und entsprechend schadensersatzpflichtig wird (§§ 280 Abs.1, 286 Abs. 1 BGB). Die Kosten der ersten Mahnung können indessen nicht verlangt werden (erst recht keine schadensunabhängige Gebühr), weil eben durch die Mahnung erst der Verug begründet wird. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht Schadensersatzpflicht.
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