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Dienstleistungsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Dienstleistungsvertrag innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 07.01.2010, 10:37
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Dienstleistungsvertrag

Zwei Parteien - ein Dienstleister (DL), ein Kunde (DN):

Eine Dienstleistung wird inklusive der Zahlungsbedingung ("rein netto nach Auftragsvergabe") einvernehmlich vereinbart und ca. 1,5 Monate vor Dienstleistungstermin schriftlich als Auftrag bestätigt.

Etwa 1,5 Wochen vor Dienstleistungstermin wird vom DN ein Bruchteil (ca. 1/4) des Gesamtbetrags an den DL überwiesen.

1) Kann der DL jetzt noch von der Erfüllung dieses Auftrages zurücktreten?

2) Wie muss er sich verhalten, um dies tun zu können? (Muss er u.U. den Betrag unversehens zurückbuchen?)
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 22:09
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AW: Dienstleistungsvertrag

Der Dienstleister kann nach Mahnung von den Vertrag zurücktreten,
oder er kann die fehlende Summe einklagen.
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