Dies ist eine Diskussion zu Definition Provisionsvereinbarung nach HGB innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Definition Provisionsvereinbarung nach HGB nehmen wir an, dass zwei Kaufleute einen Vertrag mit der Bezeichnung "Provisionsvereinbarung" abgeschlossen haben. Dieser sichert dem Provisionsempfänger einen stetigen Anteil am Umsatz von einem von ihm vermittelten Kunden zu. Im Vertrag selbst sind keine Angaben zu Laufzeit oder Kündigungsmöglichkeiten aufgeführt. Nun möchte der Provisionsgeber nach 10 Monaten aus diesem Vertrag wieder aussteigen. Der Provisionsempfänger ist nicht dazu bereit gegen eine Summe X die Auflösung in beidseitigem Einverständnis anzunehmen. Da der Provisionsempfänger bei Vertragsabschluss das HGB nicht kannte (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) und ihm nicht bewusst war, dass der Vertrag wohl kündbar ist, kommt es zu einem Streit. Eine zentrale Frage ist, ob jede Art von Provisionsvereinbarung zwischen zwei Kaufleuten unter die Paragraphen des 7. Abschnitt HGB (§ 84-92) fällt? Zitat:
Das würde bedeuten, dass diese mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat im ersten Jahr kündbar (§ 89) ist. Zitat:
Zitat:
Viele Grüße |
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| AW: Definition Provisionsvereinbarung nach HGB Zitat:
ich stehe vor einem ähnlichen Problem und habe mich eine Weile damit beschäftigt (noch ohne Anwalt). Seit 2009 wird in der Rechtsprechung nicht mehr automatisch nach der Regel "eine Jahresprovision, gebildet aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre" geurteilt, sondern auch noch der sog. Rohausgleich berücksichtigt, der die Fortführung der Geschäfte des Provisionsgebers mit den geworbenen Kunden unter Beachtung eines Abwanderungs- (Kunden gehen weg)und Abzinsungsfaktors (Du bekommst heute eine abgezinste Abfindung, weil Dir Provisionen in der Zukunft entgehen) berücksichtigt. |
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| ausfallentschädigung, handelsrecht, kündigung, provisionsvereinbarung |
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