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Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Dies ist eine Diskussion zu Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 12:28
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Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Hallo liebe Rechtskundige,

folgender fiktiver Fall:

Ein Kunde kauft am 5.1.2009 einen Kondenswäschetrockner bei einer bekannten geizistgeilen Elektronikmarktkette.

Dieses Gerät ist inzwischen dreimal (eigentlich viermal) defekt gewesen, und jedesmal nach taglangem Warten durch den Service der Herstellerfirma repariert worden.
Warten, nichterscheinende Reparaturteams, stundenlanges Warten in kostenpflichtigen Servicehotlines...das ganze Programm.

Nun ist das Gerät wieder defekt und hat sich in einer plastikstinkenden Rauchwolke verabschiedet.

Natürlich schiebt der Elektronikmarkt alles auf das Serviceunternehmen, aber es reicht.

Der Kunde will ein zuverlässig funktionierendes Gerät, und keine Dauerbaustelle, die mal funktioniert und mal nicht.

Besteht die Möglichkeit, ein Neugerät zu verlangen?
Ist der Ausfall des beruflich nötigen Gerätes zum vierten Mal nicht genug Anlass hierfür?
Oder ist es möglich, den Kaufpreis zurückzuverlangen um bei einem anderen Anbieter etwas Zuverlässiges zu bekommen?

Danke erst mal!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 14:30
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Also erstmal hat der Kunde bei Sachmangel die Wahl zwischen Reparatur oder neuer, mangelfreier Ware.
Der Händler darf diese Wahl nur selbst bestimmen, wenn ihm der Kunde die Wahl lässt, oder wenn eine der beiden Varianten einen unverhältnissmäßigen Aufwand (z. B. Reparatur bei einfachen Schrauben) oder unmöglich (z. B. ausverkauft) ist.
§ 437 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG024101377

Erst wenn die Nacherfüllung schiefgelaufen ist, kann man von folgenden Optionen wahlweise Gebrauch machen, bzw. diese verlangen:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Minderung vom Kaufpreis
- Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 15:30
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass die Nacherfüllung gemäß §440 BGB nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen (sprich: beim dritten Defekt) als fehlgesclagen gilt, falls sich aus der Art des Mangels nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt. Sprich: Der Käufer kann im Beispielsfall vom Vertrag zurücktreten und unter Fristsetzung den Kaufpreis erstattet verlangen, Zug um Zug gegen Herausgabe der Maschine.
Gruß
Marcus
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 20:14
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Die fiktive Herstellerfirma ist inzwischen bereit, das defekte Gerät gegen ein Neues umzutauschen.
Leider soll das Ganze bis zu 8 Wochen dauern, also stellt sich wiederum die Frage, ob man diese Zeit akzeptieren soll.

Im Laden, wo das Gerät fiktiv gekauft wurde, stehen die Dinger allerdings reichlich herum.
Seltsam.
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Alt 18.08.2010, 21:19
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Es empfihlt sich ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

Zumindest kann man aber den Kaufpreis mindern.
So einen Mist muss man sich nicht bieten lassen.
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Alt 25.08.2010, 11:20
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Zitat:
Zitat von haduwolff Beitrag anzeigen
Die fiktive Herstellerfirma ist inzwischen bereit, das defekte Gerät gegen ein Neues umzutauschen.
Leider soll das Ganze bis zu 8 Wochen dauern, also stellt sich wiederum die Frage, ob man diese Zeit akzeptieren soll.

Im Laden, wo das Gerät fiktiv gekauft wurde, stehen die Dinger allerdings reichlich herum.
Seltsam.
Anspruchsgegner für die Gewährleistung ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer. Natürlich kann sich der Verkäufer bei der Reparatur des Herstellers als Erfüllungsgehilfen bedienen. Aber wenn das Gerät umgetauscht wird, dann hat dies der Verkäufer selber zu leisten. Auf die Reaktion des Herstellers zu verweisen ist eine leider immer wieder gern gehörte, damit aber immer noch nicht reguläre Verschleppungstaktik des Verkäufers.
Gruß
Marcus
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Alt 11.10.2010, 13:23
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Um die Sache abzuschliessen:

Der fiktive Händler hat das Gerät umgetauscht.

Mal am Rande...erneuert sich mit dem Neugerät in diesem fiktiven Falle auch die Garantie?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 15:53
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AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch?

Was mit der Garantie ist, steht in den Garantiebedingungen. Ich vermite aber, dass eigentlich auf diegesetzliche Gewährleistung anspielst: Kommt auf die konkrete Art der Abwicklung: Wenn einfach nur ein Austausch erfolgte (wie es vom Gesetz auch vorgesehen wäre) dann gibt es keinen neuen Fristanlauf sondern die Gewährleistung läuft ab Kauf des ursprünglichen Gerätes. Sonst wäre der Käufer ja besser gestellt, als wenn die Ware gleich mangelfrei gewesen wäre. Allerdings sind die Defektzeiten draufzurechnen.
Häufig läuft es aber auch so, dass dem Käufer das Geld zurückgegeben wird und er mit diesem Geld (oder einem Gutschein) an der Kasse ein neues Gerät bezahlt. Das kann dann ein neuer Kaufvertrag sein, für den die Gewährleistung ab der neuen Übergabe anläuft.
Gruß
Marcus
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