Dies ist eine Diskussion zu Buchungsbeleg: Nebenkostenpauschale innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Buchungsbeleg: Nebenkostenpauschale Zu meiner Frage: Nehmen wir an, eine GmbH hat ein Grundstück gemietet. Aus diesem Mietvertrag möchte sie wieder raus und schließt daher mit dem Vermieter eine Vereinbarung, dass der Vertrag frühzeitig aufgehoben werden soll. Für die noch ausstehenden Nebenkosten wird eine Zahlung von XXX € an den Vermieter vereinbart. Eine Endabrechnung erfolgt nicht. Die Frage ist jetzt: Wie bucht man das? Kann man das einfach als Aufwand buchen? Reicht eine entsprechende (schriftliche) Vereinbarung aus um dem Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" zu genügen? Vielleicht weiß auch noch jemand woraus sich das ergibt? Meines Erachtens müsste es gehen, aber ich bin mir nicht sicher und find dazu auch nichts. Daher dachte ich, ich frag mal. ;-) Danke schon mal! |
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| AW: Buchungsbeleg: Nebenkostenpauschale Einen Zahlungsbeleg wirds ja wohl geben. |
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