Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Dies ist eine Diskussion zu Betrügerisceh Absicht eines Käufers? innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 19:59
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 40
Keine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Hallo, wer hat Spaß an einem sehr interessanten fiktiven Fall?

Eine Privatperson verkauft über eine Auktionsplattform ihr Goldarmband. Da sie kein richtiges Messwerkzeug hat, gibt sie in der Beschreibung nur "ca." Masse ein und kennzeichnet diese auch deutlich als solche. Der Kauf wird ordentlich abgewickelt und der Käufer meldet sich nicht weiter.

Nach ca. 10 Monaten (!?!) meldet sich der Käufer plötzlich und moniert dass das Armband keine "ca. 3 mm" dick ist, sondern nur 2,4 mm und das Armband deshalb weniger wiegt als er damals angenommen hat. Nun verlangt er ein neues Armband mit größeren Abmaßen oder einen Schadensersatz in Höhe des fünffachen (!) Preises als er damals tatsächlich bezahlt hat (Anstieg Goldpreis).

Der Käufer hat sich 10 Monate lang nicht gemeldet. Das Armband hat er bis heute auch nicht zurückgesandt, dass möchte er erst nach Erhalt eines Ersatzarmbandes machen. Ein Kontakt mit Mängelanzeige hat es auch nicht gegeben. Nun droht er plötzlich massiv und per Anwalt. Es besteht der Verdacht, dass der Käufer nach Anstieg des Goldpreises hier nun betrügerisch versucht Geld rauszuschlagen.

Die Frage wäre nun, wie sich dieser Fall tatsächlich rechtlich verhält? Sollte man auf diesen Unsinn überhaupt antrworten? Wäre auch eine Strafanzeige gegen den Käufer wegen Betrugsversuch denkbar?

Viele Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 11:32
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Zitat:
Zitat von siggy Beitrag anzeigen
Nach ca. 10 Monaten (!?!) meldet sich der Käufer plötzlich und moniert dass das Armband keine "ca. 3 mm" dick ist, sondern nur 2,4 mm und das Armband deshalb weniger wiegt als er damals angenommen hat.
Behauptung? Oder nachweisbar?

Zitat:
Nun verlangt er ein neues Armband mit größeren Abmaßen oder einen Schadensersatz in Höhe des fünffachen (!) Preises als er damals tatsächlich bezahlt hat (Anstieg Goldpreis).
Für beides gibt's keine Rechtsgrundlage. Maximal Rückabwicklung.

Zitat:
Der Käufer hat sich 10 Monate lang nicht gemeldet.
Da wäre zu prüfen, ob dies nicht bedeutet, daß er den Kaufgegenstand in seinem tatsächlichen Zustand akzeptiert und einen eventuellen Mangel hingenommen hat.

Zitat:
Sollte man auf diesen Unsinn überhaupt antrworten? Wäre auch eine Strafanzeige gegen den Käufer wegen Betrugsversuch denkbar?
Man wartet, ob tatsächlich etwas von einem Anwalt kommt. Falls ja, übergibt man das seinerseits einem Rechtsanwalt.

Eine Strafanzeige ist immer denkbar. Man tütet den ganzen Vorfall ein und übersendet ihn der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung, ob hier ein strafrechtlich relevantes Handeln vorliegt. Alternativ kann man's auch bei der nächsten Polizeidienststelle einwerfen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 16:38
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 40
Keine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

Für beides gibt's keine Rechtsgrundlage. Maximal Rückabwicklung.
Evtl. eine Idee wo das rechtlich nachzulesen wäre?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 22:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Wo soll denn hier ein Betrug liegen? Im Übrigen ist TomRohwer nur sehr eingeschränkt mit dem deutschen Recht vertraut, ein Anspruch auf Schadensersatz könnte sich aus §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB ergeben, ob der vorliegend eingreift, lässt sich jedoch nicht abschließend beurteilen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 18:33
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 40
Keine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Wo soll denn hier ein Betrug liegen? Im Übrigen ist TomRohwer nur sehr eingeschränkt mit dem deutschen Recht vertraut, ein Anspruch auf Schadensersatz könnte sich aus §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB ergeben, ob der vorliegend eingreift, lässt sich jedoch nicht abschließend beurteilen.
Ja, doch bis zu welchem maß ist Schadenersatz noch vertretbar? Wenn der Verkäufer z.B. kulanter Weise eine Rücknahme der Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises anbietet, der Käufer aber nun das Fünffache von dem was er "bezahlt hat" wegen des gestiegenen Goldpreises verlangt? Hätte er 10 weitere Monate gewartet um den Kauf zu bemängeln, würde er vielleicht das 15-fache vom Kaufpreis fordern?!

Wo sind hier die Grenzen der guten Sitte gesetzt? Ist ein Schadenersatz noch vertretbar, nur weil der Käufer mit dem Bemängeln wartet bis der Goldpreis steigt und dann gezielt ein Mehrfaches vom Kaufpreis verlangt?

Bin mal auf die Antworten gespannt ;-)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 11:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Maßgebend für die Höhe des Schadensersatzes ist die letzte mündliche Verhandlung. Die Vorstellung, jemand kaufe bewusst ein minderwertiges Goldprodukt, um eine Steigerung des Goldpreises auszunutzen ist absurd.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 13:58
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 40
Keine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, siggy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Maßgebend für die Höhe des Schadensersatzes ist die letzte mündliche Verhandlung. Die Vorstellung, jemand kaufe bewusst ein minderwertiges Goldprodukt, um eine Steigerung des Goldpreises auszunutzen ist absurd.
In dem hier genannten Fallbesipiel steht weder etwas von minderwertig, noch von bewußtem Kauf!?

Nochmals, die Ware weicht geringfügig vom genannten Maß ab (war ca. Angabe) und der Käufer hat das Armband nicht sofort bemängelt, sondern erst 12 Monate später, nachdem der Goldpreis massiv angestiegen ist. Das ist alles.

Das Problem: Es ist vom Ersatz her nun ein Riesenunterschied ob der Käufer die ware umgehend zurückgibt oder erst nach 12 Monaten und dann den Wert von "heute" verlangt.

Frage: Der Verkäufer bietet an, die Ware zum damaligen Preis zurückzunehmen. Was spricht dagegen?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 15:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Betrügerisceh Absicht eines Käufers?

Zitat:
Zitat von siggy Beitrag anzeigen
Frage: Der Verkäufer bietet an, die Ware zum damaligen Preis zurückzunehmen. Was spricht dagegen?
Dagegen spricht nichts, wenn sich der Käufer darauf einlässt. Wenn aber ein Mangel (trotz der circa-Angabe) vorliegt und der Verkäufer das zu vertreten hat, muss sich der Käufer nicht auf den Rücktritt verweisen lassen, sondern kann auch Schadensersatz statt der Leistung fordern.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beziehung mit Absicht: Geld? Strafrecht / Strafprozeßrecht 28.05.2011 19:27
Absicht Wiki 04.06.2010 19:28
Verfällt Anspruch eines Käufers nach Jahren ohne Kontaktaufnahme? Kaufrecht / Leasingrecht 13.06.2008 08:29
LG Coburg zum Anspruch des Käufers auf Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs Nachrichten: Recht & Gesetz 20.07.2007 12:41
Irrtum bei der Absicht Strafrecht / Strafprozeßrecht 06.03.2007 18:45





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN