Dies ist eine Diskussion zu Bestellung Ausland innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Bestellung Ausland bestellt man z.b Bälle aus China, die mit einem Firmennamen versehen sind bzw. auf denen das Logo der jeweiligen Firma zu sehen ist, wäre es dann möglich, die Bälle wenn man einen Gewerbeschein für Sportartikel hat in Deutschland weiterzuverkaufen? Wenn nicht, wäre es denn dann erlaubt, wenn man kein Logo auf den Bällen sieht? Liebe Grüße |
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| AW: Bestellung Ausland Der Händler kann den gewerblichen Weterverkauf vertraglich untersagen. |
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| AW: Bestellung Ausland Das heisst egal auf welchem Weg ich Bälle bekomme, ich darf sie nicht so wie ich möchte weiterverkaufen? |
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| AW: Bestellung Ausland nein, das heißt es natürlich nicht! der eigentümer der marke/firmenname/logo, die auf dem bällen aufgedruckt sind kann den weiterverkauf untersagen. das müsste vertraglich geregelt sein und könnte bei der chinesischen vertragspartnerin angefragt werden. die ware muss allerdings offiziell eingeführt und verzollt werden. hoffe der betreffende is mit den zollsätzen vertraut. |
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| AW: Bestellung Ausland Ok. Das heisst Firma XXX kann auf mich zukommen, wenn ich die Sachen über einen Ebayshop verkaufe und sagen : Du darfst unsere Ware nicht verkaufen. ??? Selbst wenn man die Ware in China garnicht von der Firma XXX hat sondern von einem Zwischenhändler? Danke für deine Antworten. |
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| AW: Bestellung Ausland ohje, da hab ich auch nicht aufgepasst: |
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| AW: Bestellung Ausland Ok. Das heisst Firma XXX kann auf einen zukommen, wenn man die Sachen über einen Ebayshop verkaufe und sagen : Du darfst unsere Ware nicht verkaufen. ??? Selbst wenn man die Ware in China garnicht von der Firma XXX hat sondern von einem Zwischenhändler? Danke für deine Antworten. |
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| AW: Bestellung Ausland Nicht so pauschal.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Bestellung Ausland Zitat:
Wer im internationalen Handel tätig werden will, sollte sich professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt, einer Industrie- und Handelskammer oder anderen kompetenten Institutionen holen - ein Internetforum ist da nur bedingt der richtige Ort.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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