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Besitz von Falschgold

Dies ist eine Diskussion zu Besitz von Falschgold innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 17:21
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Besitz von Falschgold

Ich hoffe, dass hier ist das richtige Unterforum.

Nehmen wir mal an Person A besitzt einen Goldring, der eine Prägung hat 750 18K, weiß aber nicht ob dieser echt oder unecht ist. Wenn er jetzt unecht wäre, wäre der Besitz dieses Ringes Gesetzwidrig, sowie der Besitz von Falschgeld?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 22:14
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AW: Besitz von Falschgold

Nein.
Er darf es nur nicht als echt weiterverkaufen.
Denn das wäre Betrug.

Bei Falschgeld ist das anderst.
Es geht dabei um eine Kurswährung,
für die spezielle Gesetze zum Schutz gelten.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 13:30
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AW: Besitz von Falschgold

Nehmen wir an Person A geht zu einem Pfandleiher und möchte diesen Ring beleihen, von dem er nicht weiß, ob er echt ist oder nicht und fragt den Pfandleiher wie viel dieser Wert sei.

Ist dies erlaubt?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 04:09
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AW: Besitz von Falschgold

Fragen ist erlaubt, nur haben Pfandleiher sehr viel Ahnung von der Sache und vom Wert der Gegenstände. Sie nehmen die Gegenstände auch sehr genau in Augenschein.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 09:27
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AW: Besitz von Falschgold

Wäre es dem Pfandleiher dann auch erlaubt, nach dem er den Ring begutachtet hat, dem Besitzer des Ringes Folgendes zu tun:

Er nimmt sein Telefon in die direkt ohne einen Ton zu sagen sein Telefon in die Hand und sagt: "Ich wähle jetzt 110. Sie haben 2 Optionen: A, sie drehen sich um und gehen oder B, sie bleiben hier und warten ab was passiert."

Was für Folgen hätte es haben können, wenn man beachtet, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 14:37
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AW: Besitz von Falschgold

Wie ich schon sagt, wenn man einen unechten Ring zum Pfanleihaus bringt, verfügt dieses über soviel Erfahrung, daß dieses erkannt wird. Als Kunde muß man dies nicht unbedingt wissen, daß der Ring unecht ist. Insofern macht man sich dann nicht strafbar. Daher braucht man keine Sorgen haben, wenn die Polizei hinzugerufen wird.

Man sollte jedoch vorsichtig sein, wenn man einen falschen Ring mit einer Gravur versieht, die eigentlich nur echte Goldringe haben und deren Goldanteil angeben (z. B.: '333'). Dann könnte man sich in den Betrugsbereich begeben. Allerdings erkennen die Pfandleiher auch dieses vor der Annahme, denn sie verlassen sich nicht auf solche Gravuren sondern machen eigene Tests.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 10:10
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AW: Besitz von Falschgold

Also hat der Pfandleiher diese Aktion zu unrecht getan und die Person, die den Ring ursprünglich besessen hat, kann ihn sich zurück holen, ohne vor etwas Angst haben zu müssen?
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  #8 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 21:18
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AW: Besitz von Falschgold

Zitat:
Also hat der Pfandleiher diese Aktion zu unrecht getan und die Person, die den Ring ursprünglich besessen hat, kann ihn sich zurück holen, ohne vor etwas Angst haben zu müssen?
Kann er !
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