Dies ist eine Diskussion zu Beschwerde gegen Ordnungsgeld? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Beschwerde gegen Ordnungsgeld? -------------------------------------------------------------------------------- Wie legt man gegen ein Ordnungsgeld eine Beschwerde ein? Hallo liebes Jurforum, hier mal ein fiktiver Beispielfall: 1. Androhung Ordnungsgeld zum Beispiel in 03.2008 ( wegen nichtvorliegen der Bilanz für 2006). 2. Einspruch 03.2008 - (wg Auflösung der GmbH in 02.2006) - UND mit der Bitte m Beantwortung einiger Fragen, ob in diesem spezillen Fall notwendig und wenn ja, mit der Bitte um kurze Rückmeldung 3. nichts passierte. . . . . . bis ... 12.2009 Festsetzung Ordnungsgeld und Androhung weiterer Ordnungsgelder Könnte man ? Würde mann, wenn ja - WIE würde man hier eine Beschwerde formulieren? DANKE für Eure kreativen Ideen/HInweise. Grüße von Frau Sorge |
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? Was fehlt denn noch, die Liquidationsbilanz? |
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? mal angenommen diese ganze GmbH Gründung war eine schnapsige Idee eines "gieriegen" Steuerberaters und völlig unnütz! Weil: in meinem Beispiel geht es um eine kleine, kreative hm, sagen wir mal altmodische Blumenfrau. Also diese Blumenfrau nimmt ihr Geldtäschen geht auf denGrossmarkt, kauft dort Ware - bezahlt bar, fährt zurück in ihr Lädchen und verkauft dort Blümchen und Töpfchen gegen Bargeld. So wie es seit über 50 Jahren in diesem Dörfchen läuft. Also keine Debitoren, keine Kreditoren - nix auf Rechnung oder so - keije Haftungsrisiko --- Von Büro- und oder Verwaltungsgeschichten hat sie keine Ahnung. Ihre Steuern hat sie bislang immer "zu Fuß" mit Tischrechner ausgerechnet und bezahlt. Irgendwann kommt mal so ein Steuererberater daher, dessen Bruder zufällig Notar ist, und macht uf sehr schlau = also GmbH gegründet, weil der Steuerberater dies gesagt hat ?!?!?!? Jahre später fällt einem Freund mal auf was das für ein Quatsch ist, ein teurer Quatsch. Denn wenn die Blumenfrau nun auch noch Körperschaftsteuern gezahlt hat, bleibt fast nx mehr über - für sie selbst... Also schnell GmbH abgemeldet und Einzelgewerbe angemeldet und hin zum Notar zur Austragung. und dann ging das Chaos los.... |
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? Zitat:
wird noch mit der pers. Einkommensteuer verrechnet. Entscheidend ist denn was insgesamt übrig bleibt. Zitat:
Zitat:
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? Hier kann man nur dazu raten, mit dem ganzen Papierkram zu einem anderen Steuerberater zu gehen. Kostet zwar noch mal Geld, aber das muss / sollte man in Kauf nehmen. Für einen kleinen Blumenladen ist tasächlich ein Einzelunternehmen die beste Lösung. GmbH ist diesbezüglich völliger Quatsch. |
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? Zitat:
Ich würds mal so versuchen: Die Abschlussbilanz von 2005 als Liquidationsbilanz nehmen. Eine Liquidationsbilanz muss zu Beginn der Liquidierung aufgestellt werden. Dann eben noch nachweisen, dass alles entspr. den §§ 65 ff. GmbH die Gesellschaft vernünftig aufgelöst worden ist. falls der notar das nicht schon gemacht hat. Wenn man keine Schulden bzw. keine großartigen Schulden gehabt hat, dürfte das ja nicht so schwierig sein. Wenn die dann noch was zu meckern haben, sollten sie es mal genauer benennen. |
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? DANKE. Genau das habe ich gemacht. Sogar mit Bilanz für 2006. Summensaldenliste mit Buchchungsdaten. Debitoren -ohne Buchungsvorgänge. Kreditoren - ohne Buchchungsvorgänge.# Es gab (und gibt) in diese fiktiven Fall gar keine Schulden. Nix wurde auf Rechnung gekauft, alles lief Bar gegen Ware ab ! Und immer wieder die Erklärung, es ist nur eine UMWANDLUNG, von GmbH in Einzelfirma. Gesellschafter GF ist jetzt Inhaber !! Alles beim alten - NUR die Rechtsform wurde geändert.. Trotzdem wollen die jetzt 2.500 Taler (pöus Gebühren) *jammer* |
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? Zitat:
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| AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld? nein lieber berniebär, ganz stumpf, schlicht und einfach: "ohne Netz und doppelten Boden. Sie haftet vollstänsig und allein, mit allem was sie hat" nur Gewerbeanmeldung auf VORname und NACHname, ANschrift (wie gehabt identisch mit ex-GmbH) bei der Gemeindeverwaltung zeitgleich mit GerwerbeABmeldung der GmbH ! lieben Gruß Frau SOrge |
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