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Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Dies ist eine Diskussion zu Beschwerde gegen Ordnungsgeld? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 10.12.2009, 13:08
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Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Offenlegung der Bilanzen nach § 325 HGB

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Wie legt man gegen ein Ordnungsgeld eine Beschwerde ein?

Hallo liebes Jurforum, hier mal ein fiktiver Beispielfall:

1. Androhung Ordnungsgeld zum Beispiel in 03.2008 ( wegen nichtvorliegen der Bilanz für 2006).
2. Einspruch 03.2008 - (wg Auflösung der GmbH in 02.2006) - UND mit der Bitte m Beantwortung einiger Fragen, ob in diesem spezillen Fall notwendig und wenn ja, mit der Bitte um kurze Rückmeldung
3. nichts passierte. . . . . .
bis ...
12.2009 Festsetzung Ordnungsgeld und Androhung weiterer Ordnungsgelder

Könnte man ? Würde mann, wenn ja - WIE würde man hier eine Beschwerde formulieren?


DANKE für Eure kreativen Ideen/HInweise.

Grüße von Frau Sorge
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Alt 10.12.2009, 21:27
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Was fehlt denn noch, die Liquidationsbilanz?
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Alt 11.12.2009, 08:07
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

mal angenommen diese ganze GmbH Gründung war eine schnapsige Idee eines "gieriegen" Steuerberaters und völlig unnütz!
Weil:
in meinem Beispiel geht es um eine kleine, kreative hm, sagen wir mal altmodische Blumenfrau.
Also diese Blumenfrau nimmt ihr Geldtäschen geht auf denGrossmarkt, kauft dort Ware - bezahlt bar, fährt zurück in ihr Lädchen und verkauft dort Blümchen und Töpfchen gegen Bargeld. So wie es seit über 50 Jahren in diesem Dörfchen läuft.

Also keine Debitoren, keine Kreditoren - nix auf Rechnung oder so - keije Haftungsrisiko ---

Von Büro- und oder Verwaltungsgeschichten hat sie keine Ahnung. Ihre Steuern hat sie bislang immer "zu Fuß" mit Tischrechner ausgerechnet und bezahlt.

Irgendwann kommt mal so ein Steuererberater daher, dessen Bruder zufällig Notar ist, und macht uf sehr schlau = also GmbH gegründet, weil der Steuerberater dies gesagt hat ?!?!?!?

Jahre später fällt einem Freund mal auf was das für ein Quatsch ist, ein teurer Quatsch. Denn wenn die Blumenfrau nun auch noch Körperschaftsteuern gezahlt hat, bleibt fast nx mehr über - für sie selbst...

Also schnell GmbH abgemeldet und Einzelgewerbe angemeldet und hin zum Notar zur Austragung.

und dann ging das Chaos los....
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 12:15
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Zitat:
Jahre später fällt einem Freund mal auf was das für ein Quatsch ist, ein teurer Quatsch. Denn wenn die Blumenfrau nun auch noch Körperschaftsteuern gezahlt hat, bleibt fast nx mehr über - für sie selbst...
Auf den Freund würde ich mich jetzt auch nicht verlassen, weil die Körperschaftssteuer
wird noch mit der pers. Einkommensteuer verrechnet. Entscheidend ist denn was insgesamt übrig bleibt.

Zitat:
und dann ging das Chaos los....
Wahrsscheinlich weil bei der Liquidation der GmbH einige Formalitäten zu beachten sind?

Zitat:
Offenlegung der Bilanzen nach § 325 HGB
Wollen die jetzt noch eine Abschlussbilanz sehen, oder eine Liquidationsbilanz
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 14:34
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Zitat:
Zitat von berniebär
Auf den Freund würde ich mich jetzt auch nicht verlassen, weil die Körperschaftssteuer
wird noch mit der pers. Einkommensteuer verrechnet. Entscheidend ist denn was insgesamt übrig bleibt.
es ist finanziell auf jeden Fall günstiger für die Blumenfrau, es geht ja nicht ausschließich um die KöST..! UND: weniger Aufwendig für sie, einfache Buchhaltung EÜ schafft sie noch, ABEr doppelte Buchführung - musste gegen GELD gemacht werden lassen

Zitat:
Zitat von berniebär
Wahrsscheinlich weil bei der Liquidation der GmbH einige Formalitäten zu beachten sind?
TJa, dafür ist sie zum Notar gegangen, der für viiiiiiiiel Geld dies übernehmen sollte

Zitat:
Zitat von berniebär
Wollen die jetzt noch eine Abschlussbilanz sehen, oder eine Liquidationsbilanz
??? Davon steht in der Festsetzung NICHTS
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  #6 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 15:50
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Hier kann man nur dazu raten, mit dem ganzen Papierkram
zu einem anderen Steuerberater zu gehen.
Kostet zwar noch mal Geld, aber das muss / sollte man in Kauf nehmen.

Für einen kleinen Blumenladen ist tasächlich ein Einzelunternehmen
die beste Lösung. GmbH ist diesbezüglich völliger Quatsch.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 16:20
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Zitat:
es ist finanziell auf jeden Fall günstiger für die Blumenfrau, es geht ja nicht ausschließich um die KöST..! UND: weniger Aufwendig für sie, einfache Buchhaltung EÜ schafft sie noch, ABEr doppelte Buchführung - musste gegen GELD gemacht werden lassen
Das ist schon richtig, nur mit der Körperschaftssteuer, das stimmt nicht .

Ich würds mal so versuchen:
Die Abschlussbilanz von 2005 als Liquidationsbilanz nehmen.
Eine Liquidationsbilanz muss zu Beginn der Liquidierung aufgestellt werden.
Dann eben noch nachweisen, dass alles entspr. den §§ 65 ff. GmbH die Gesellschaft vernünftig aufgelöst worden ist. falls der notar das nicht schon gemacht hat.
Wenn man keine Schulden bzw. keine großartigen Schulden gehabt hat, dürfte das ja nicht so schwierig sein.
Wenn die dann noch was zu meckern haben, sollten sie es mal genauer benennen.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 17:49
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

DANKE.

Genau das habe ich gemacht. Sogar mit Bilanz für 2006. Summensaldenliste mit Buchchungsdaten. Debitoren -ohne Buchungsvorgänge. Kreditoren - ohne Buchchungsvorgänge.#

Es gab (und gibt) in diese fiktiven Fall gar keine Schulden. Nix wurde auf Rechnung gekauft, alles lief Bar gegen Ware ab !

Und immer wieder die Erklärung, es ist nur eine UMWANDLUNG, von GmbH in Einzelfirma. Gesellschafter GF ist jetzt Inhaber !! Alles beim alten - NUR die Rechtsform wurde geändert..

Trotzdem wollen die jetzt 2.500 Taler (pöus Gebühren) *jammer*
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  #9 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 18:06
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

Zitat:
Und immer wieder die Erklärung, es ist nur eine UMWANDLUNG, von GmbH in Einzelfirma.
Ist die einzelfirma e.K.?
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  #10 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 19:19
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AW: Beschwerde gegen Ordnungsgeld?

nein lieber berniebär,

ganz stumpf, schlicht und einfach: "ohne Netz und doppelten Boden. Sie haftet vollstänsig und allein, mit allem was sie hat"

nur Gewerbeanmeldung auf VORname und NACHname, ANschrift (wie gehabt identisch mit ex-GmbH) bei der Gemeindeverwaltung
zeitgleich mit GerwerbeABmeldung der GmbH !

lieben Gruß
Frau SOrge
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