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Belastung nach 4 Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Belastung nach 4 Jahren innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 02.02.2010, 13:24
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Belastung nach 4 Jahren

Verehrte Gemeinde,
brauche in einem speziellen Fall mal die Forenmeinung:
Firma A liefert in 06'2006 Teile an Firma B. Die Teile werden von B teilweise reklamiert mit dem Hinweis, eventuell durch Nacharbeit entstehende Kosten an A zu belasten. In 02'2008 stellt B eine Belastungsanzeige an A über die entstandenen Kosten. Die Belastungsanzeige liegt A jedoch nicht vor. In 01'2010 schickt B die Belastungsanzeige erneut und verlangt von A den Ausgleich des Kontos. Ist die Forderung berechtigt?
Mfg
Inox
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Alt 04.02.2010, 13:05
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AW: Belastung nach 4 Jahren

So geht das natürlich nicht.
Hier handelt es sich offenbar um einen Werkvertrag und da gilt
§ 634 A (1) 1. BGB
Da heißt es:
"vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung,
Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder
Überwachungsleistungen hierfür besteht,"
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html

Weiterhin hat der Kunde zuerst mal Nacherfüllung zu verlangen.
Erst wenn das verweigert, zeitlich nicht erledigt wird oder sonst irgendwie unmöglich ist,
kann Schadensersatz verlangt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html
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