Dies ist eine Diskussion zu Belastung nach 4 Jahren innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Belastung nach 4 Jahren brauche in einem speziellen Fall mal die Forenmeinung: Firma A liefert in 06'2006 Teile an Firma B. Die Teile werden von B teilweise reklamiert mit dem Hinweis, eventuell durch Nacharbeit entstehende Kosten an A zu belasten. In 02'2008 stellt B eine Belastungsanzeige an A über die entstandenen Kosten. Die Belastungsanzeige liegt A jedoch nicht vor. In 01'2010 schickt B die Belastungsanzeige erneut und verlangt von A den Ausgleich des Kontos. Ist die Forderung berechtigt? Mfg Inox |
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| AW: Belastung nach 4 Jahren So geht das natürlich nicht. Hier handelt es sich offenbar um einen Werkvertrag und da gilt § 634 A (1) 1. BGB Da heißt es: "vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht," http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html Weiterhin hat der Kunde zuerst mal Nacherfüllung zu verlangen. Erst wenn das verweigert, zeitlich nicht erledigt wird oder sonst irgendwie unmöglich ist, kann Schadensersatz verlangt werden. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html |
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