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Auslegung § 412 HGB

Dies ist eine Diskussion zu Auslegung § 412 HGB innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 09.10.2011, 09:55
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Auslegung § 412 HGB

Hallo ich befinde mich gerade in einer Ausbildung im Logistikbereich und möchte eigentlich lernen aber ich werde schon seit zwei Tage davon abgehalten da mich eine Fachbezogene Frage quält.

Mal angenommen ich arbeite in einem Lager und bekomme Waren angeliefert. Laut HGB § 412 hat ja der Absender die Pflicht die Waren zu entladen oder die Verladung zu besorgen. Wenn ich als Empfänger dies tue gelte ich ja als erfüllungsgehilfe des Absenders.

Wer hat nun einen evtl. Schaden zu tragen den ich als Empfänger verursache?

Bsp.: Ich entlade einen LKW da ich die Packstücke zählen und auf Beschädigungen kontrollieren muss. Dabei fällt eine Palette um und die Ware ist kaputt.

Ich verstehe den § 412 HGB jetzt so dass der Absender den Schaden tragen muss, da ich als Empfänger ja nur sein Erfüllungsgehilfe bin.

Sehe ich das richtig?
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