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Aufrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Aufrechnung innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 04.01.2011, 14:21
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Aufrechnung

Fiktiver Fall:

Geschäftspartner A (KG) schuldet B für Malerarbeiten 1200 Euro. Aus Unachtsamkeit hat B jedoch einen Türrahmen beschädigt (A stehen nun 120 Euro zu). Kann A nun den Betrag einfach abziehen und gegen den Willen von B die Aufrechnung erklären?

Würde mich sehr über eure Meinung freuen. Danke!
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Alt 04.01.2011, 14:42
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AW: Aufrechnung

Es ist Sinn und Zweck der Aufrechnung, dass sie einseitig und ggf. auch gegen den Willen einer Partei geschehen kann. Im vorliegenden Fall ist eine Aufrechnung unproblematisch.

Schwierig wäre es nur, wenn B aufrechnen wollte und man unterstellt, dass A wegen der Beschädigung der Tür eine Forderung aus unerlaubter Handlung hätte.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 14:52
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AW: Aufrechnung

Alles klar. Herzlichen Dank!
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