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Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Dies ist eine Diskussion zu Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 13:28
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Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Stellen wir uns mal folgenden fiktiven Fall vor:

A hat ein Handy geschenkt bekommen von seinen In England lebenden Kollegen.
A braucht das Handy nicht und stellt es auf einer Online Auktionsplattform zum ersteigern ein. B ersteigert das Handy und möchte es gern bezahlen. Da A im nachhinein skepsis gegenüber der Herkunft des Handys hat forscht er nach und kriegt heraus, dass es sich um ein Replica Handelt. A hat ein solches Handy noch nie vorher gesehen und auch nie davon gehört das es sowas wie Replicas von Handys gibt. A teilt B mit, dass er das Handy nicht verkaufe um B zu schützen, da es kein Orginal ist ( B hat noch nicht bezahlt ).
B stellt nun Schadensersatz Ansprüche gegen A.

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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 21:17
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Der Vertrag wurde nach § 119 BGB wegen Irrtums angefochten.
Schadensersatz ist nach § 122 BGB eventuell notwendig.
Allerdings sehe ich nicht, wodurch hier ein Schaden entstanden sein soll.

Das ganze klingt irgendwie nach einer Schulfrage.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 22:20
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Ja ich habe Sie wohl so formuliert wie eine Schul frage, weil ich die so ähnlich ausm Grundstudium kenne ,-).
Die Person B (Käufer) hat dem A (Verkäufer ) eine Rechnung geschickt mit dem Differenzbetrag aus Auktions Preis und dem Handy wie man es aus einem Laden bekommt. Der Betrag liegt bei ca. 4k. Also B will von A ca. 4000€ Schadensersatz fordern. Wichtig : Es war kein Schreiben vom Anwalt. B ist wohl ein Gewerbetreibender und hat die Rechnung im Namen seines Betriebs verschickt.

Um jegliche Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 22:23
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

B bezieht sich in seinem Schreiben auf Schadensersatz nach §280,281 BGB.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 11:23
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Zitat:
Zitat von masin
B bezieht sich in seinem Schreiben auf Schadensersatz nach §280,281 BGB.
Das ist Unsinn.
Das geht schon aus der Formulierung der Gesetze hervor.

Der Schadensersatz aus § 122 BGB betrifft nicht den möglicherweise entstehenden
Gewinn, sondern den tatsächlich entstandenen Schaden.
Also wenn der Käufer seinerseits das Handy schon weiterverkauft hat,
dann könnte er den möglichen Gewinn einfordern.
Das müsste er aber beweißen.

Desweiteren dürften dem Käufer hier eigentlich nur Schadensersatz für die
Überweisungsgebühr zustehen.
Normalerweise auch weitere Unkosten durch Proto, Versand, etc., was hier
aber alles nicht geschehen ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 12:54
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

So liebe Gemeinde,

Der Ebay Käufer hat nun ein Inkasso Unternehmen beauftragt und seine Forderungen nun erhöht (Inkassogebühr). Ich habe bis dato keine Briefe beantwortet oder mich mit dem Inkassobüro in Verbindung gesetzt. Außerdem kommen die Briefe alle zu meinem Bruder da ich das Handy damals von seinem Ebay Account reingestellt hatte.

Was sagt Ihr denn so dazu?
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  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 13:39
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Zitat:
Zitat von masin Beitrag anzeigen
Was sagt Ihr denn so dazu?
Ich sage dazu, dass wir hier nur fiktive Fälle diskutieren
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  #8 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 14:55
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
(...)

Das halte ich wiederum für Unsinn. Ein Verkäufer kann sich seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht dadurch entziehen, dass er nach Vertragsschluss den Kaufvertrag wg. Eigenschaftsirrtum anficht. Damit unterliefe er die Wertung der §§ 439, 280, 281 BGB.
Fatalerweise scheint sich der TE auf diesen rechtsirrigen Rat verlassen zu haben.

NB: Damit sage ich nicht unbedingt, dass der Anspruch des Käufers berechtigt ist. Das bedarf weiterer Klärung.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.05.2010, 21:37
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Das halte ich wiederum für Unsinn. Ein Verkäufer kann sich seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht dadurch entziehen, dass er nach Vertragsschluss den Kaufvertrag wg. Eigenschaftsirrtum anficht. Damit unterliefe er die Wertung der §§ 439, 280, 281 BGB.
Fatalerweise scheint sich der TE auf diesen rechtsirrigen Rat verlassen zu haben.

NB: Damit sage ich nicht unbedingt, dass der Anspruch des Käufers berechtigt ist. Das bedarf weiterer Klärung.
Naja, es hat allerdings noch KEIN Gefahrübergang stattgefunden, daher scheinde die §§ 434 ff. erstmal aus?
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  #10 (permalink)  
Alt 09.05.2010, 02:05
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AW: Artikel online verkauft und nun Schadensersatz Froderung

Zitat:
Zitat von Freaky22 Beitrag anzeigen
Naja, es hat allerdings noch KEIN Gefahrübergang stattgefunden, daher scheinde die §§ 434 ff. erstmal aus?
Das ist richtig. Aber es wäre widersinnig, wenn man dem Verkäufer es gestatten würde, sich der Sachmängelgewährleistung durch Anfechtung zu entziehen. Daher ist es als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn ein Fehler vorliegt, für den der Verkäufer einzustehen hat und dieser anficht (BGH NJW 1988, 2597, 2598).
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