Dies ist eine Diskussion zu Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Wen A ein Artikel ersteigert in einem Online Auktionshaus und ihn sofort bezahlt, und B weigert sich den Artikel zu Versänden da ihm der Auktionsbetrag zu wenig ist, was kann A dagegen unternehmen? Es ist ja ein rechtsgültiger Kaufertrag zustande gekommen, kann A hier Schadensersatzklage einreichen? Anzeige erstatten wegen Betrug ? Wie kommt A an sein recht ? welsche schritte müssen eingehalten werden, wie geht A hier vor ? Micha |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Zitat:
Unter Umständen kann A sich die gewünschte Ware woanders beschaffen und die Differenz dem B in Rechnung stellen. |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Hallo Unter welschen umstände kann A den Differenzbetrag von B Fordern? Wen B den Gezahlten Artikel nicht liefert, und B bietet an das Geld zurück zu zahlen, muss dann A das Geld zurücknehmen oder kann er das verweigern da ja A auf die Ware Besteht ? Für eine Strafanzeige. Micha |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Hier läuft gerade ein ähnlicher Thread, da habe ich mich schon mal ausgelassen: http://www.juraforum.de/forum/showth...317#post706317 Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Dem Nachbarthread ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Sehr gut gemacht, Cephalotus. Den einen Beitrag hole ich mal hier rüber, wir müssen ja nicht kreuz und quer durch das Forum diskutieren. Zitat:
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Hallo Das heißt also das hier Strafrechtlisch nix zu machen ist, und der Käufer den Verkäufer nicht bewegen kann den Artikel herauszugeben, ohne das hier weiterer kosten auf den Käufer hinzukommen !! Mal anders gesehen ist der Artikel ja jetzt Eigentum des Käufers und der Verkäufer verweigert die Herausgabe, da muss doch irgendwas zu machen sein ?? Micha |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Zitat:
Der Käufer hat bislang lediglich einen Anspruch darauf, dass ihm der Verkäufer den Artikel übergibt und ihm das Eigentum daran verschafft. (§ 433 Abs. 1 BGB). http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html Erst nach der Übergabe und der Einigung über den Eigentumsübergang (§ 929 BGB) ist der Käufer Eigentümer (wobei man durch den Versand des Artikels stillschweigend die Einigung annehmen kann). http://bundesrecht.juris.de/bgb/__929.html Wäre der Käufer bereits durch den Kauf Eigentümer geworden, dann könnte er einen Herausgabeanspruch aus seinem Eigentumsrecht geltend machen (z. B. § 985 BGB). Dies ist aber im deutschen Recht nicht so. Hier wird zwischen der schuldrechtlichen Verpflichtung der Vertragspartner und der tatsächlichen sachenrechtlichen Abwicklung (Eigentumsübertragung etc.) unterschieden. Es bleiben also bloß die Möglichleiten, die das Schuldrecht hergibt (Verlangen der Herausgabe der Sache oder Schadenersatzansprüche nach den (im anderen Thread bereits) genannten Vorschriften.) Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Um was für einen Artikel handelt es sich denn? Gebraucht oder neu? Was kostet der Artikel in vergleichbarem Zustand woanders, wenn man ein einigermaßen günstiges Angebot sucht? Hat der Verkäufer den Artikel erneut zum Verkauf angeboten? |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Hallo Erstmals an alle Vielen Dank!! Der Artikel wurde für 3,50 Euro Ersteigert, Der Verkäufer hat zugegeben das er wehrend der Auktion den Artikel an jemand anders verkauft hat für ein wesentlichen hören Preis, Email vom Verkäufer an den Käufer, Liegt als Beweis vor. Neupreis der Endstufe 2800 DM, Listenpreis jetzt 600 Euro. Micha |
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| AW: Artikel ersteigert Online, Verkäufer verweigert Versand. Der Käufer kann Schadensersatz statt der ganzen Leistung gem. §§ 280 Abs. 1, 283, 275 Abs. 1 BGB verlangen. Das muss doch reichen, was wollt ihr immer alle mit dem Strafrecht. |
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