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Anzahlung vor Leistungserbringung

Dies ist eine Diskussion zu Anzahlung vor Leistungserbringung innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 28.02.2010, 12:37
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Anzahlung vor Leistungserbringung

Eine kleine Einzelhandelsfirma ist Aussteller auf Verbrauchermessen . Die entsprechende Standmiete wird immer vor Messebeginn an den Veranstalter bar oder per ec bezahlt . Jetzt geht diese Firma auf eine andere Messe und dieser Veranstalter möchte sein Geld ( oder mindestens 50% ) mindestens 3 Monate im voraus ( ohne Verzinsung ) . Ansonsten wird er bei Bezahlung vor Veranstaltungsbeginn Zinsen erheben .
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Alt 28.02.2010, 12:43
V.I.P.
 
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AW: Anzahlung vor Leistungserbringung

Und? Machen oder lassen. Ist denn schon eine Vereinbarung getroffen worden?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 12:46
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AW: Anzahlung vor Leistungserbringung

Zitat:
Zitat von Humungus
Und? Machen oder lassen. Ist denn schon eine Vereinbarung getroffen worden?
Sie berufen sich auf Ihre Vertragsbedingungen . Ich habe mal gehört , daß laut deutschem Recht anzahlungen freiwillig sind .
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 13:03
V.I.P.
 
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AW: Anzahlung vor Leistungserbringung

Freiwillig ist nicht der richtige Ausdruck.
Gestezlich geregelt ist, dass erst bezahlt werden muss, wenn die Leistung erbracht worden ist.
Dieses kann man aber ändern durch vertragliche Vereinbarungen.
Wenn der Veranstalter solche Zahlungsbedingungen angibt, so ist das ein Angebot seinerseits, dass man annnehmen kann oder nicht.
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