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Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 02:37
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Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Reiseveranstalter R kauft beim Hotelier H Zimmerkontingente und bei der Fluggesellschaft F Flugticketkontingente ein. - Bei R, H und F handelt es sich um Vollkaufleute.

R stellt aus den Zimmerkontingenten und Flugticketkontingenten Pauschalreisen zusammen und verkauft diese an diverse Endkunden E. Bei den Endkunden handelt es sich um Verbraucher.

Eines Tages hat die Fluggesellschaft eine zweitägige Verspätung. Die Fluggesellschaft wartet ihre Flugzeuge immer vorbildlich nach Herstelleranweisungen. Die Verspätung resultiert daraus, daß im Ausland ein wichtiges Teil am Flugzeug ausfiel (techn. Defekt), erst ein Ersatzteil ins Ausland geflogen werden mußte, das Flugzeug erst nach Deutschland zurückkommen mußte und danach erst der Flug mit zweitätiger Verspätung starten werden konnte. Die Fluggesellschaft konnte wegen der Hautpferienzeit auch kein Ersatzflugzeug bereitstellen.

20 Endkunden mindern nun berechtigt ihre Reisepreise gegenüber dem Reiseveranstalter R und fordern für Ersatz für zwei Verspätungstage ihres Fluges, Hotel- und Bewirtungskosten am Flughafen bzw. eine zustäzliche Anfahrt zum Flughafen und Erstattung ihrer nutzlos vertanen Urlaubszeit. Die Ansprüche der Endkunden gegenüber dem Reiseveranstalter sind berechtigt und werden von ihm beglichen.

Fragen:

-Hat der Reiseveranstalter R die rechtliche Möglichkeit, seinen finanziellen Schaden mit Erfolg bei der Flufgesellschaft F geltend zu machen? Bitte kurze Begründung oder Gesetzesangabe.

-Hat der Reiseveranstalter R die rechtliche Möglichkeit, dem Hotelier zwei Tage weniger wegen der verpäteten Ankunft der Passagiere zu zahlen oder hätte der Hotelier den Anspruch auf Zahlung des kompletten Preises. (Aufgrund der verpäteten Ankunft der Endkunden werden ja auch die Zimmer zwei Tage weniger belegt). Auch hier bitte kurze Begründung oder Gesetzesangabe.

Anmerkung:
Dieses Thema ist im Forum Reiserecht entstanden aus einer anderen Diskussion entstanden, kann dort jedoch nicht beantwortet werden.

Schon jetzt besten Dank für fundierte Antworten. Müssen nicht lang sein, aber möglichst richtig, gut und prägnant!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 11:59
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Diese Hausarbeit ist ja auch schon mindestens 10 Jahre alt.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 12:06
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

@berniebär

Es ist für uns keine Hausarbeit. Die Frage ist im Unterforum 'Reiserecht' entstanden. - Dass solch eine Frage nicht neu ist, ist uns auch klar. Die korrekte Antwort kennen wir leider nicht. Deine Antwort hat uns nicht weitergeholfen!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 13:14
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
-Hat der Reiseveranstalter R die rechtliche Möglichkeit, seinen finanziellen Schaden mit Erfolg bei der Flufgesellschaft F geltend zu machen?
wetten wir? ich sag: nein.


Zitat:
-Hat der Reiseveranstalter R die rechtliche Möglichkeit, dem Hotelier zwei Tage weniger wegen der verpäteten Ankunft der Passagiere zu zahlen oder hätte der Hotelier den Anspruch auf Zahlung des kompletten Preises. (Aufgrund der verpäteten Ankunft der Endkunden werden ja auch die Zimmer zwei Tage weniger belegt). Auch hier bitte kurze Begründung oder Gesetzesangabe.
das hotel hat anspruch auf gesamten preis. der r hat doch ein ganzes kontingent gebucht. das bedeutet, er hat von mai bis oktober 30 zimmer bei dem hotel "gekauft". die muss er auch abnehmen und bezahlen, ganz egal, ob er gäste ranschafft oder nicht.


Zitat:
Schon jetzt besten Dank für fundierte Antworten. Müssen nicht lang sein, aber möglichst richtig, gut und prägnant!
richtig, gut und prägnant genug...?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 13:18
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Und die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft?
Evtl. Angabe von Gesetzen (mit Hausnummern, äh: Paragrafen) und evtl. Kommentierungen?
Der Sachverhalt fällt sicherlich in das Handelsrecht. Da kenne ich mich aber null aus!
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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 13:27
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Zitat:
Dass solch eine Frage nicht neu ist, ist uns auch klar.
das ist halt das einzige, was ich weiss, dass die Aufgabenstellung
älter als 10 jahre ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 16:51
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Zitat:
Der Sachverhalt fällt sicherlich in das Handelsrecht. Da kenne ich mich aber null aus!
Weder gibt es Vollkaufleute; noch sehe ich hier momentan irgendwelche Ansprüche aus dem Handelsrecht.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 17:43
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Also Handelsrecht ist das nun wirklich nicht... Einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft sehe ich auch nicht, der würde eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzen. Zwar könnte man die nicht fristgerechte Beförderung der Passagiere noch als Pflichtverletzung gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Allerdings kann sich die Fluggesellschaft laut Sachverhalt (immer gewartete Flugzeuge und so...) exkulpieren und somit den Verschuldensvorwurf entkräften.
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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  #9 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 20:31
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Zitat:
Sind ein Reiseveranstalter (eine GmbH) und eine Airline (eine AG) keine Vollkaufleute? ..
Kaufmann. Vollkaufmann gibts seit 1999 nicht mehr.

Zitat:
In welches Fachgebiet fällt diese Geschäftsbeziehung?
Grundsätzlich erst mal BGB.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 21:24
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AW: Ansprüche des Reiseveranstalters nach Flugverstpätung gegenüber der Airline?

Zitat:
Und können Sie mir auch noch etwas sagen, was den kleinen Reiseveranstalter weiterbringen könnte?
Auf jeden Fall nicht das handelsrecht.

Im Reiserecht ist es m.E. da schon besser aufgehoben;
das müßte doch ein Fall sein, wie er häufiger auftritt.
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