Dies ist eine Diskussion zu Annahme eines Vertrags durch Schweigen? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet. :-) Mal angenommen: A ist Privatmann und erhält von Firma B einen Brief, in dem eine Bestätigung eines abgeschlossenen Versicherungsvertrags enthalten ist. A meldet sich nicht bei B, da A diesen Vertrag nicht veranlasst hat (es liegt auch keine Unterschrift o.ä. von A vor). B bucht die in dem Vertrag "vereinbarte" Rate von A's Konto ab, A lässt die Lastschriften zurückgehen. B schickt Mahnungen, beauftragt eine Inkassofirma etc. und behauptet letztendlich, dass A den Vertrag durch bloßes Schweigen akzeptiert hat und nun eine Zwangsvollstreckung/Kontopfändung oder ähnliches folgt. Wer ist im Recht? A, der den Vertragsabschluss nicht selbst veranlasst hat oder B, weil A nicht widerrufen/storniert/gekündigt hat? Liebe Grüße, Victor. |
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| AW: Annahme eines Vertrags durch Schweigen? Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, und es kommt dadurch auch kein Vertrag zu stande. Davon zu unterscheiden ist das konkludente Handeln, das eine willenerklärung darstellt. |
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| AW: Annahme eines Vertrags durch Schweigen? Hallo, vielen Dank. Meiner Ansicht nach liegt konkludentes Handeln ja hier nicht vor. Im Gegenteil: Jemand, der einen Vertrag abschließt, lässt die Lastschriften ja nicht zurückgehen, würde ich mal behaupten. Gruß Victor Geändert von VictorPhilipp (03.08.2010 um 05:06 Uhr). |
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| AW: Annahme eines Vertrags durch Schweigen? Müssen Versicherungsverträge nicht schriftlich fixiert werden? |
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| AW: Annahme eines Vertrags durch Schweigen? Hallo, so leicht die Frage scheint, so schwer ist sie zu beantworten. Das einzige, was ich hierzu gefunden habe (ist aber nicht genau der Fall!): http://www.lexisnexis.de/aktuelles/v...rten-unwirksam Gruß, Victor |
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