Dies ist eine Diskussion zu Anfechtbarkeit der Vollmachtserteilung bei einer Generalhandlungsvollmacht innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Anfechtbarkeit der Vollmachtserteilung bei einer Generalhandlungsvollmacht ich interessiere mich für die Dogmatik des § 54 HGB. Ich kenne den Streit bei Abs. 3 um die Einordnung als gesetzlich festgelegter Umfang oder widerlegliche Vermutung. Dennoch kann ich mit dem Gesamtbild noch nicht so viel anfangen. Meine Frage: Angenommen der Geschäftsgegner muss eine ungewöhnliche Vollmachtsbeschränkung des Vertreters (im Außenverhältnis, also rechtliches Können) eines Kaufmanns nicht gegen sich geltend machen lassen, § 54 III HGB. So handelte doch der Vertreter zwar außerhalb seiner Vertretungsmacht, was aber im vorliegenden Fall dann irrelevant ist. Kann nun der Geschäftsherr die Vollmachtserteilung bspw. gem. § 119 II BGB (Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft der Person) anfechten? Sodass letztendlich der Vertreter ganz ohne Bevollmächtigung dasteht / § 54 III jedoch nur das Vertrauen in den Umfang schützt, nicht auf den Bestand einer Vollmacht? Funktioniert solch eine Konstruktion? Ich kenne die Terminologie noch wenig und weiss nicht recht wie ich den Charakter des Vertrauensschutzes in Abs. 3 zu sehen habe.Ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt. Mit freundlichen Grüßen, Roger |
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| Stichworte |
| generalhandlungsvollmacht, hgb, kaufmann, stellvertretung, § 54 |
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