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AGB bei freischaffendem Künstlertum - was müsste rein?

Dies ist eine Diskussion zu AGB bei freischaffendem Künstlertum - was müsste rein? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2006, 13:36
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AGB bei freischaffendem Künstlertum - was müsste rein?

Also angenommen jemand malt Porträts und will online Aufträge bekommen. Was muß der denn in seinen AGB unbedingt beachten?
Mir fällt da so automatisch das 14tägige Rücktrittsrecht ein, aber wann beginnt das denn? Ab Auftragserteilung? Müßte man dann nicht einfach 14 Tage warten, bevor man zu malen beginnt?
Was ist, wenn dem Kunden das Porträt nachher, trotz online-Begutachtung, nicht gefällt? Wem gehört es dann? Wer bekommt das Geld dafür?
Und wie ist das mit dem Gerichtsstandort? Wo wäre der?
Zuletzt - gibt es "Fallen", die man auf jeden Fall umgehen muß?

In gespannter Erwartung,
Salat
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2006, 16:46
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AW: AGB bei freischaffendem Künstlertum - was müsste rein?

Im Prinzip braucht man keine AGB. Es ist nämlich alles gesetzlich geregelt. Und wenn man sich die AGB selbst strickt, weil man den Anwalt sparen will, dann sind sie ganz schnell unwirksam. Denn auch für die AGB gelten strenge Regeln im BGB (§§ 305 - 310).
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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