Dies ist eine Diskussion zu Abweichung Angebot / Rechnung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Abweichung Angebot / Rechnung Wenn ich ein Angebot über eine Bauleistung von G vorliegen habe, liegt ja ein Antrag zum Vertrag vor. Wenn ich dem G den Auftrag erteile liegt die Annahme des Antrags vor und es liegt ein Vertrag vor. G füllt die Arbeiten aus und fakturiert letztendlich aber höher als angeboten. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die die Abweichung vom Angebots- und Rechnugsbetrag regelt? Ist das rechtlich ok, wenn so eine Abweichung vorliegt? Gibt es evtl. Unterschiede zwischen Industrie / Handel und Handwerk? Gruß Jörn |
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| AW: Abweichung Angebot / Rechnung Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen. 1. Handelte es sich bei dem "Angebot" tatsächlich um ein echtes Angebot, an das sich der Auftragnehmer gebunden fühlte oder nur um einen Kostenanschlag, der die Kosten "ungefähr" bezeichnet? Im zweiten Fall hat der Auftragnehmer keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seines "Angebots" übernommen. 2. Sind die VOB/B wirksam einbezogen worden? Wenn ja, dann besteht die Möglichkeit die vereinbarten Kosten um bis zu 10% zu überschreiten! |
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