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Abtretung

Dies ist eine Diskussion zu Abtretung innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 17:49
Boardneuling
 
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Abtretung

Hallo,

folgendes Szenario:

Person A hat vom Finandienstleistungsunternehmen B einen Handelsvertretervertrag bekommen.
Person A will darin etwas zum Nachteil des Unternehmens ändern lassen.
A und B haben sich darauf geeinigt, dass dafür von der Provision ein Teil einbehalten wird, und auf ein Tagesgeldkonto fließt, um somit dem Unternehmen im Gegenzug eine Sicherrung vor Rückansprüchen aufzubauen.

Dieses Tagesgeldkonto soll so geführt sein, dass weder A noch B einfach so an das Geld herandürfen, sondern sich B nur bedienen darf, wenn entsprechende Rückansprüche entstehen, die durch ein bereits bestehendes Stornoreservekonto nicht gedeckt werden können. Entweder würde B direkt die entsprechenden Gelder einbehalten und auf das Konto zahlen, oder A zahlt das Geld ein.

Nun meine frage:

Wie ließe sich dies genau lösen, um den entsprechenden Zweck, nämlich die Bildung einer Sicherheit für den Unternehmer, zu erreichen? Durch eine Abtretung? Oder wie könnte man dies lösen? Auch eine andere Anlageform wäre notfalls denkbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 19:28
V.I.P.
 
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AW: Abtretung

Über ein Tagesgeldkonto habe ich eine Sicherheitsleistung noch nicht gehört.
Üblich sind Bankbürgschaften.
Man kann das durch Ausschluss etwas ausgestalten:
Z. B. durch Versicht auf Einrede, etc.
Wenn zum Beispiel §§ 170, 171 BGB ausgeschlossen wird (genauer: darauf verzichtet wird),
so gilt dann automatisch § 173 (1) 1. BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG006902377

Weiterhin sollte man natürlich einen Zusatzvertrag schließen, in dem man regelt, wann und unter
welchen Umständen die Bankbürgschaft vom Gläubiger (B) eingelöst werden darf.
Eine Bankbürgschaft kostet ca. 2 % von der Höhe der Bürgschaft jährlich.
Es wäre also sinnvoll eine zeitliche Begrenzung einzubauen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 22:15
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AW: Abtretung

Hallo,

eine Bankbürgschaft ist aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen.

Wie gesagt ist eine andere Anlageform denkbar, solange relativ schnell auf das Geld zugegriffen werden kann.
Es müsste eben eine Anlageform sein, in die, nach der Abtretung, oder wie auch immer man dies gestalten würde, noch weiter hineingespart wird.

Weitere Ideen?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 00:13
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AW: Abtretung

Das Problem ist vermutlich vorerst behoben,

aber danke für die antwort
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  #5 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 00:43
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AW: Abtretung

Zitat:
Zitat von Joe123
Das Problem ist vermutlich vorerst behoben,

aber danke für die antwort
Lassen Sie uns an der Lösung des fiktiven Problems teilhaben? Auch wir lernen gerne dazu
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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