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Abschreibung eigener Anteile nach vor BilMoG

Dies ist eine Diskussion zu Abschreibung eigener Anteile nach vor BilMoG innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 16.11.2010, 22:11
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Abschreibung eigener Anteile nach vor BilMoG

Hi, ich habe einige Fragen zur Abschreibung eigener Anteile bei Wertminderung nach der Fassung vor Einführung des BilMoG im Rahmen des Bruttoausweises. (Sorry habe einen Fehler in der Überschift eingebaut, meinte "VOR" BilMoG.

Also die Anteile mussten ja nach §253 Abs. 3 HGB a.F. glaub ich bei Wertminderung abgeschrieben werden und zwar entweder auf den nidrigeren Börsenwert zum Stichtag oder aber den Marktpreis. "UND SOFERN BEIDSES NICHT VORHANDEN WAR, DANN AUF DEN NIEDRIGEREN BEIZULEGENDEN WERT" ???

was genau ist damit gemeint ?

Gabs es überhaupt die Möglichkeit das diese vll. keinen Börsen oder Marktpreis aufwiesen ??? Gibt es dazu ein Beispiel ???

Und die wichtigste Frage von allen, gab es bei der Bewertung eigener Aktien in irgendeiner Hinsicht "Ermessensspielräume" bei dem Bilanzierenden ? Gibt es dazu irgendwo Quellen ? Beispiele ?

Noch eine Frage zu der bekannten Mannsmann-Abschreibung, handelte es sich dabei auch um eine handelsrechtl. Abscheibung o. lediglich um eine steuerliche ?

Würde mich freuen wenn mir jemand Hinweise in welcher Form auch immer geben kann.

Ciao
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