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Ab wann bin ich Kunde und die AGB für mich verbindlich? Weiterverkauf von Coupons verboten laut AGB.

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann bin ich Kunde und die AGB für mich verbindlich? Weiterverkauf von Coupons verboten laut AGB. innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2011, 19:45
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Ab wann bin ich Kunde und die AGB für mich verbindlich? Weiterverkauf von Coupons verboten laut AGB.

Hallo Forum,

zu Thema Gutschein/Coupon Weiterverkauf ist hier und woanders einiges zu lesen. Jedoch habe ich zu folgendem Gedankenexperiment noch nichts gefunden.

Nehmen wir an:
- Ein Verbraucher kauft bei Firma A einen Artikel und bekommt ihn geliefert. Im Versandkarton der Firma A findet der Verbraucher neben Werbeflyern einen nicht personalisierten Rabattgutschein der Firma B.

- Der Verbraucher kann mit dem Gutschein nix anfangen und bietet den Gutschein bei einem Internetauktionshaus zum Verkauf an. Einige Zeit später bekommt der Verbraucher eine Email von Firma B. Sie bittet darum, das Angebot zu entfernen mit Bezug auf die AGB von Firma B und unter Androhung von rechtlichen Schritten bei nicht Beachtung. Der Verbraucher ist beeindruckt von der Vorstellung einer teuren Abmahnung und eventuell nachfolgenden Anwalts- und Gerichtkosten und beendet das Angebot.

Nun zu meiner Frage. Abgesehen von der noblen Geste von Firma B, die Sache erst mal ohne Anwalt zu klären: Sind die AGB von Firma B für den Verbraucher gültig? Schließlich hat der Verbraucher weder den Gutschein, noch eine andere Ware bei Firma B erworben. Oder ist er automatisch zum Kunden geworden, als er den kostenlosen, unangeforderten Gutschein in die Hände nahm und zum Verkauf anbot?

Folgefrage: Hatt das Ganze vielleicht überhaupt nix mit den AGB zu tun und eine Abmahnung/Klage von Firma B gegen jeden, der die Werbe-Gutscheine zu Geld zu machen will, wäre rechtens?

Viele Grüße

fraenkl.rlp
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 14:40
V.I.P.
 
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AW: Ab wann bin ich Kunde und die AGB für mich verbindlich? Weiterverkauf von Coupons verboten laut AGB.

Zitat:
Zitat von fraenkl.rlp Beitrag anzeigen
Abgesehen von der noblen Geste von Firma B, die Sache erst mal ohne Anwalt zu klären: Sind die AGB von Firma B für den Verbraucher gültig?
M.E.: nein.

Zitat:
Schließlich hat der Verbraucher weder den Gutschein, noch eine andere Ware bei Firma B erworben. Oder ist er automatisch zum Kunden geworden, als er den kostenlosen, unangeforderten Gutschein in die Hände nahm und zum Verkauf anbot?
Der Gutschein ist m.E. in sein Eigentum übergegangen, als der Verkäufer der Ware ihn mit der Ware zusammen an den Käufer schickte.

Zitat:
Folgefrage: Hatt das Ganze vielleicht überhaupt nix mit den AGB zu tun und eine Abmahnung/Klage von Firma B gegen jeden, der die Werbe-Gutscheine zu Geld zu machen will, wäre rechtens?
Es hat m.E. nichts mit AGB zu tun, aber eine Abmahnung/Klage von B wäre m.E. erfolglos, weil ihr die Rechtsgrundlage fehlt.

Wenn überhaupt, müsste sich B mit A streiten, weil der die Coupons entgegen den Vorstellungen von B in seine Pakete legt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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