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§4 ProdHafG der Hersteller

Dies ist eine Diskussion zu §4 ProdHafG der Hersteller innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 07.02.2010, 21:22
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§4 ProdHafG der Hersteller

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage zu o.g. §. Ich blättere gerade in meinem Palandt weil ich eine spezifische Antwort suche und kann leider nichts finden oder bin mir nicht sicher ob ich die Antwort gefunen habe, die ich suche:

Folgender Fall:

Firma S ein international tätiges Unternehmen vertreibt verschiedene Elektroartikel in Deutschland und dem Rest der Welt. Händler H möchte die Produkte von S in seinem Sortiment vertreiben und kauft diese außerhalb der EU ein.

Die Produkte die er z.B. in Amerika bezieht, sind wohl auf dem Deutschen Markt erhältlich (z.B. ein MP-3 Player) aber er kauft sie trotzdem im Ausland und vertreibt diese in Deutschland in seinen Geschäften.

Nun ist eines der Produkte welches er nachweislich (anhand Seriennummer festzustellen) fehlerhaft und verursach einen Schaden (was für einen ist erstmal nebensächlich).

Wie würd Händler H aufgrund der Tatsache, dass Firma S in Deutschland ebenso tätig ist behandelt? Ist er Importeur oder Quasihersteller im Sinne des ProdHaftG?
Mich stört die Tatsache, dass S ja bereits in D tätig ist und sich der Abnhemer direkt an S wenden könnte....

Danke für Eure Hilfe
__________________
Alles nach bestem Wissen und Gewissen.

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