
12.05.2012, 17:33
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 70
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| AW: Auto gekauft, falsches Häkchen auf der Garantie Eine Quittung ist eine schriftliche Bestätigung des Gläubigers (in deinem Fall B), vom Schuldner (also von A) die geschuldete Leistung (also die 700€) erhalten zu haben. Insbesondere ist eine Quittung keine schriftliche Bestätigung, dass etwas vereinbart worden ist. Bist du sicher das A in diesem Sinne eine Quittung hat?
Wenn auf der Quittung steht, dass die 700€ für eine Konfort Plus versicherung bezahlt wurden, dann ist das ein Indiz dafür, dass ein Vertrag über eine Konfort Plus versicherung zustande gekommen ist. Der Vertrag über Standart bleibt davon unberührt.
Andererseits ist laut § 133 BGB bei Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. |