
11.10.2010, 14:53
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
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| AW: Defektes Gerät - mehrfache Reparatur - Umtausch? Was mit der Garantie ist, steht in den Garantiebedingungen. Ich vermite aber, dass eigentlich auf diegesetzliche Gewährleistung anspielst: Kommt auf die konkrete Art der Abwicklung: Wenn einfach nur ein Austausch erfolgte (wie es vom Gesetz auch vorgesehen wäre) dann gibt es keinen neuen Fristanlauf sondern die Gewährleistung läuft ab Kauf des ursprünglichen Gerätes. Sonst wäre der Käufer ja besser gestellt, als wenn die Ware gleich mangelfrei gewesen wäre. Allerdings sind die Defektzeiten draufzurechnen.
Häufig läuft es aber auch so, dass dem Käufer das Geld zurückgegeben wird und er mit diesem Geld (oder einem Gutschein) an der Kasse ein neues Gerät bezahlt. Das kann dann ein neuer Kaufvertrag sein, für den die Gewährleistung ab der neuen Übergabe anläuft.
Gruß
Marcus
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