
18.08.2010, 19:55
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| V.I.P. | | Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
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| AW: Mängelrüge Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.
Rechtlich normiert unter positiver Vertragsverletzung bzw. früher
normiert unter p.V.V..
Der Schuldner hat alles zu tun bzw. zu unterlassen, um den
Vertagspartner nicht zu schädigen.
Im Zivilprozess liegt die volle Beweislast i.d.R. allerdings
beim Gläubiger.
Vereinfacht gesagt, bei einem kleinen Schaden läßt mans lieber;
bei einem größeren Schaden sollte man möglichst schnell ein
beweissicherungsverfahren mittels Gutachter einleiten. |