
06.08.2010, 08:14
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 20
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| AW: Autokauf: Tacho manipuliert Zitat:
Zitat von 2much Ist mir nicht bekannt, kann sein.
| Also ich habe dazu folgendes gefunden
DER STAND DER DINGE (06.06.2005):
Rechtliches zur Justierung am Tacho
Hinweise zur Justierung am Tacho
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.
Was passiert eigentlich mit dem Kosten die dem A inzwischen entstanden sind (Abholung vom Kfz., Anmeldung, Kennzeichen, Innen/Außenreinigung, neues Öl, Akku, innenraum Filter. usw.) |