Hallo,
Ich muss zugeben, dass ich nicht wirklich "bewandert" bin und das "Schlagwort" Verteilungsrecht aus einem anderen Bereich habe.
Wenn ich das richtig verstehe ist es also wie bei OEM-Software, die der Herstelle ja auch "sponsert" und billiger verkauft, um sie mit Hardware zusammen abzugeben, und diese Verträge macht er nur mit den Händlern.
Kauft jetzt ein Händler zu diesen Konditionen zum Weiterverkauf bei diesem Vertragshändler und er muss nicht gleichzeitig auch einen solchen
Vertrag abschließen (gegen den er dann verstoßen würde) dann kann er die OEM-Software auch ohne diese Hardware-Bindung verkaufen.
Danke @Cam, wieder was gelernt.
Was die AGBs der Veranstalter angeht, kann ich aber nichts zu sagen.
Ich meine aber mal zu den Fussball-WM Karten gehört zu haben, dass diese sogar personalisiert werden, sprich eine Karte wird speziell für eine
Person ausgestellt und selbst diese dürfen weiter verkauft werden (in dem Fall dachte ich aber nur privat, weil man aus welchen Gründen auch immer, nicht hingehen kann)
Zur Frage:
Zitat:
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Wie ist das eignetlich mit Gewerbe und Steuern? Ist das erst ab einem bestimmten Umsatz relevant?
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Wenn man gewerblich handelt, dann gibt es schon bestimmte Dinge, die vom Umsatz abhängig sind.
Z.B. ob man die Vorsteuer (gezahlte MwSt.) absetzen kann oder nicht und ob man die MwSt. auf seinen Rechnungen getrennt ausweisen darf.
Beim Einstieg ins Gewerbe empfiehlt sich immer ein sog. Gründungsseminar zu besuchen, wo einem solche Dinge erzählt werden.
Zitat:
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Kauft er aber 100 Karten, um sie seinen Vereinsbrüdern im Schützenverein zu schenken und muss sie dann verkaufen, weil die Schützen nicht auf die Stones stehen, dann ist das eine einmalige Sache, die nichts mit einem Gewerbe zu tun hat. Selbst dann nicht, wenn er dabei nen Riesenschnitt macht. Den Gewinn muss er aber in seiner Einkommensteuererklärung angeben
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Nach der Aussage eines Steuerexperten im Radio, im Zusammenhang mit dem Verkauf des "Papst-Golfs" ist der Verkauf von "privaten Wirtschaftsgütern", die zur Eigennutzung gekauft wurde, steuerfrei, selbst wenn dieser, wie bei dem Auto, einen riesigen Gewinn erzieht.
Denn sonst müsste der Verkäufer ja auch den Verlust absetzen können, was ein Händler kann, aber doch eine Privatperson nicht ... oder liege ich schon wieder falsch?
Gruß
Huutsch