
19.09.2005, 17:28
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2005 Ort: NRW
Beiträge: 3.362
| |
| AW: Garantiebestimmungen in Deutschland Vielleicht noch eine kleine Klarstellung zu @Pete76s Ausführungen.
Wer ein Unternehmer im Sinne des Zivilrechts ist, bestimmt sich für das Zivilrecht abschließend nach § 14 BGB. Zitat:
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
| Lediglich die Unterscheidung zwischen gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit ist an die Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) angelehnt und kann in § 15 und § 18 EStG nachgelesen werden. |