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Zahlungsziel Raumausstatter/Maler

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsziel Raumausstatter/Maler innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 20.04.2010, 10:31
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Zahlungsziel Raumausstatter/Maler

Hallo zusammen,

folgendes:

Ich habe einem Kunden das Treppenhaus gestrichen und ihm am 30.03.2010 die Rechnung in die Hand gegeben, mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen.

Ich rief den Kunden dann am 14.04.2010 an um zu fragen, ob er mich vergessen hätte.
Er antwortete sehr unfreundlich, dass er sich an das gesetzliche Zahlungsziel halten würde, egal was ich vorgegeben hätte und er hat am 13.04.2010 überwiesen.

Heute ist der 20.04.2010 und das Geld ist immer noch nicht eingegangen!

Ich habe jetzt mal die § 271 Absatz2 und §286 Absatz2 BGB gelesen und habe das so verstanden, dass mein Zahlungsziel als Dienstleister völlig korrekt war und er ab 07.04.2010 in Verzug ist, eine Mahnung bedarf es nicht.

Ist dies richtig? Ich möchte das sehr korrekt machen, da der Kunde auch noch Polizist ist

Kann mir jemand bitte mal konkrete Angaben machen wie das nun aussieht.

Im Voraus vielen Dank!!

Geändert von rfatho (20.04.2010 um 12:59 Uhr).
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