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Zahlungsziel

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsziel innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2008, 22:27
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Question Zahlungsziel

Nabend zusammen!!!

Hab ne Frage zum Thema Zahlungsziel.

Auftragnehmer - AN stellt an Auftraggeber - AG eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

AG hat keine Reaktion auf die Rechnung und das Zahlungsziel gezeigt und erst nach Zahlungsaufforderung von AN mitgeteilt, sich an das Gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen zu halten.

Nun meine Fragen:

- Wer bestimmt das Zahlungsziel
- Muss dies einer bestimmten Form angehören ( 7 Tage / 14 Tage -2% ) oder kann das frei schnauze gemacht werden?
- Muss AG innerhalb dieser 14 Tage bezahlen ( sofern kein Einspruch stattfindet ? )
- Muss AN hinnehmen, dass AG erst nach 30 Tagen bezahlen will?

Vielen Dank schonmal

Liebe Grüße
Illnino666
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2008, 12:40
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AW: Zahlungsziel

kann mir keiner weiterhelfen??

wär echt wichtig!!!

Danke,
IllNino666
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2008, 16:05
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Smile AW: Zahlungsziel

Zitat:
Zumindest in Individualverträgen haben die Parteien hier nur die Grenzen der §§ 242, 138 BGB und eventuell einschlägiges zwingendes Recht der jeweiligen Vertragsart zu beachten. Bei AGB gelten zusätzlich § 308 Nr. 1 und § 307 BGB. Um was für einen Vertrag handelt es sich denn? (Auftrag, Werkvertrag, Dienstvertrag)
- Es Handelt sich um einen Auftrag ( Event-Dienstleistung )


Zitat:
Mich würde mal interessieren, woher dieses "gesetzliche" Zahlungsziel von 30 Tagen herkommen soll. Gesetzlich ist eine Leistung sofort zu bezahlen, wenn die Parteien nichts vereinbart haben (§ 271 BGB). Mir kommt es so vor, als hätte der AG § 286 Abs. 3 S. 1 BGB gründlich missverstanden.
[/QUOTE]

-> Interessant - scheint mir auch so - Vielen Dank für deine Hilfe!!!

Grüße,
IllNino
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2008, 17:34
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AW: Zahlungsziel

Zitat:
Mich würde mal interessieren, woher dieses "gesetzliche" Zahlungsziel von 30 Tagen herkommen soll.
Kann ich so auch nicht sagen, aber aus der Praxis, 30 Tage nach Erhalt braucht nicht gemahnt zu werden und das Inkasso kann direkt loslegen.

Ich kann auch nach 14 Tagen eine Mahnung mit einem Zahlungsziel von einer Woche setzen,
danach ist er im Verzug und muss Zinsen zahlen und mit Inkasso rechnen.
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