Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsziel innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Hab ne Frage zum Thema Zahlungsziel. Auftragnehmer - AN stellt an Auftraggeber - AG eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. AG hat keine Reaktion auf die Rechnung und das Zahlungsziel gezeigt und erst nach Zahlungsaufforderung von AN mitgeteilt, sich an das Gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen zu halten. Nun meine Fragen: - Wer bestimmt das Zahlungsziel - Muss dies einer bestimmten Form angehören ( 7 Tage / 14 Tage -2% ) oder kann das frei schnauze gemacht werden? - Muss AG innerhalb dieser 14 Tage bezahlen ( sofern kein Einspruch stattfindet ? ) - Muss AN hinnehmen, dass AG erst nach 30 Tagen bezahlen will? Vielen Dank schonmal Liebe Grüße Illnino666 |
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| AW: Zahlungsziel kann mir keiner weiterhelfen?? ![]() wär echt wichtig!!! Danke, IllNino666 |
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| Zitat:
Zitat:
-> Interessant - scheint mir auch so - Vielen Dank für deine Hilfe!!! Grüße, IllNino |
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| AW: Zahlungsziel Zitat:
Ich kann auch nach 14 Tagen eine Mahnung mit einem Zahlungsziel von einer Woche setzen, danach ist er im Verzug und muss Zinsen zahlen und mit Inkasso rechnen. |
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