Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsunwilliger Kunde innerhalb des Forums Gewerberecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zahlungsunwilliger Kunde angenommen ein Kunde schuldet einem Freiberufler einen Haufen Geld, will aber nicht zahlen. Die Sache geht vor Gericht und es kommt zu einem Vergleich, bei dem der Kunde einen geringeren Betrag zahlen muss. Wie lange dürfte Kunde sich zeitlassen um zu zahlen? Was könnte Freiberufler machen, falls Kunde nach mehreren Monaten immer noch nicht gezahlt hat? Könnte Freiberufler theoretisch dem Kunden die lange Wartezeit zusätzlich in Rechnung stellen (Mahngebühren, Zinsen o.Ä.) Viele Grüße |
| |||
| AW: Zahlungsunwilliger Kunde Zitat:
|
| |||
| AW: Zahlungsunwilliger Kunde das ist in diesem Fall schon im Gange, dauert aber mittlerweile recht lange (> 4 Monate). Könnte der Kläger hier etwas machen um den Vorgang zu beschleunigen? |
| |||
| AW: Zahlungsunwilliger Kunde wie betreibt er denn die Vollstreckung? Über den Gerichtsvollzieher? Was hat der veranlasst? Ist eine Kontoverbindung der Gegenpartei bekannt?
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| |||
| AW: Zahlungsunwilliger Kunde die Vollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, es wurde hier vor 3 Montaten eine Zwangsvollstreckung beantragt die aber wohl noch nicht durch ist. Kontoverbindung wäre bekannt. |
| |||
| AW: Zahlungsunwilliger Kunde Dann sollte parallel Pfändungs- und Überweisungsbeschlussbeschluss bei Gericht beantragt werden. KOstet 15 EUR und geht ratz fatz. Wenn das Konto gedeckt ist, kommt regelmäßig rasch Geld, ansonsten zahlt der Schuldner, um es frei zu bekommen, ...wenn er kann. Macht der Anwalt des Vertrauens -ums formal korrekt zu machen- gegen kleines Geld (0,3 Gebühr aus Streitwert nebst Asulagenpauschale und USt), welches auch im Rahmen der Vollstreckungskosten erstattet würde.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| |||
| AW: Zahlungsunwilliger Kunde also das wurde alles schon gemacht, zumindest wurden die 15 € schon gezahlt. ratz-fatz ging da aber nix, das dauert alles ewig und nix passiert. ist es möglich das die ämter so lange brauchen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kunde bei 2 telefonanbietern | Computerrecht / EDV-Recht | 09.11.2009 03:31 |
| Kunde wirbt Kunde Aktion... | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 12.01.2009 11:39 |
| Rechtslage im Fall Kunde wirbt Kunde - | Wettbewerbsrecht | 12.01.2009 10:54 |
| Ebay: Zahlungsunwilliger Käufer | Internetrecht | 13.12.2006 07:46 |
| Kunde will vom Vertrag zurücktreten | Kaufrecht / Leasingrecht | 28.02.2006 21:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios