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Wie lange íst "von privat" noch "von privat"?

Dies ist eine Diskussion zu Wie lange íst "von privat" noch "von privat"? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 18:59
V.I.P.
 
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Wie lange íst "von privat" noch "von privat"?

Hallo an alle

Wie lange ist ein Verkauf noch als "von privat" anzusehen? Nehmen wir einmal an, ein Hobbyzüchter hat eine eigene Internetseite, wo er zum Beispiel dauerhaft Hasen zum Verkauf anbietet. Familie X kauft zwei Hasen zum Preis von Y,00 Euro. Eins der Tiere ist nachweislich beim Verkauf bereits schwer erkrankt gewesen. Kaufdatum ist beweisbar. Keine Rechnung / Quittung. Kann der Hobbyzüchter sich dann mangels offiziell angemeldetem Gewerbe auf einen Verkauf von privat und den Ausschluss einer Gewährleistung berufen?

Gruß und danke im Voraus,
Xtase
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 20:48
V.I.P.
 
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AW: Wie lange íst "von privat" noch "von privat"?

Zitat:
Kann der Hobbyzüchter sich dann mangels offiziell angemeldetem Gewerbe auf einen Verkauf von privat und den Ausschluss einer Gewährleistung berufen?

Nein.

Das Nicht Anmelden ist eine Ordnungwidrigkeit, die keinen einfluss auf den privatrechtlichen Vertrag hat.

Es ist zu überprüfen, ob ein gewerbebetrieb vorliegt anhand der Merkmmale u.a. Nachaltigkeit und gewinerzielungsabsicht,
was allerdings nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führt.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 21:43
V.I.P.
 
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AW: Wie lange íst "von privat" noch "von privat"?

Wenn keine rechnung/Quittung vorghanden ist, dann ist die gewährleistung ja offensichtlich nicht ausgeschlossen worden.
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