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Werbeslogan rechtlich bindend?

Dies ist eine Diskussion zu Werbeslogan rechtlich bindend? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 16:51
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Werbeslogan rechtlich bindend?

Hallo!

Nur ganz schnell ein fiktiver Fall:

Ein Informatikdienstleister D möchte seine Dienste anbieten und hat sich dazu einen witzigen Slogan, der seine Schnelligkeit betonen soll, einfallen lassen. Dieser lautet: "Wir sind schneller als der Notarzt". Dass dies nie der Fall sein wird ist klar (er müsste in weniger als sieben Minuten dort sein), aber darf er diesen offensichtlich ironisch angehauchten Slogan dennoch verwenden?

Liebe Grüße,

Alan
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 17:59
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AW: Werbeslogan rechtlich bindend?

Das sollte eine nicht ernstgemeinte Übertreibung sein und damit so in Ordnung gehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 18:06
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AW: Werbeslogan rechtlich bindend?

Herzlichen Dank!

Für Hilfe oder Probleme mit dem PC steht dieser Informatikdienstleister jederzeit zu Deiner Verfügung! ;-)

Liebe Grüße,

Alan
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 18:25
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AW: Werbeslogan rechtlich bindend?

Ich wage zu Behaupten, dass man nach BGH den Tatsachenkern einer solchen Anpreisung herausarbeiten muss und nur eben dieser Tatsachenkern eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt.
Ich geb zu, mit solchen Leerformeln ist man hinterher so klug wie vorher, aber man wird nicht davon ausgehen dürfen, dass der Service wirklich unterhalb dieser sieben Minuten erfolgt.
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