Dies ist eine Diskussion zu Welche Rechtsform eignet sich hier? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Welche Rechtsform eignet sich hier? Eine Person A will Dienstleistungen und Waren (CDs/DVDs) von Drittanbietern auf einer unabhängigen Plattform vorstellen, (unabhängig) von Usern bewerten lassen und diese dann zum Verkauf anbieten als Affialiate (auf Provisionsbasis) Im Prinzip sowas wie ciao.de NUR noch mit einer Kaufabwicklung falls man die Dienstleistung / CD / DVD bei dem Drittanbieter kaufen will kann man über Persons A dies zb. vergünstigt tuen. Person A ,bzw. das Unternehmen von Person A bekommt dann eine Provision für den Abschluff von dem Drittanbieter. Welche Rechtsform eignet sich hier? Muss man direkt eine LTD aufrollen oder reicht ein einfacher Gewerbeschein? |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? Zitat:
Um ein Gewerbe zu betreiben muss man natürlich keine Gesellschaft gründen. Das geht auch als Einzelperson mit angemeldetem Gewerbe. Mit einer Ltd wäre ich übrigens vorsichtig. Die Haftungsbegrenzung klingt zwar verlockend, aber dafür unterliegt diese soweit ich weiß enormen Bilanz- und Rechnungslegungspflichten.
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? Also ein Gewerbeschein ohne Kleinunternehmerregelung (es werden Rechnungen an Firmen gestellt werden - jedoch wird nichts eingekauft v.d. braucht auch keine Mwst abgesetzt zu werden) würde hier völlig ausreichen. Was genau ist mit Haftungsbeschränkung gemeint ? Habe gegoogelt - bin aber nicht deutlich schlauer geworden v.a. weil ich im unternehmerischen Bereich leider sehr unbedarft bin, was ich nun ändern will. edit: ic h drück mich mal anders aus: Wieso lohnt sich die Gründung einer LTD wenn ich auch alles mit einem Gewerbeschein erledigen kann? Wenn man keine finanziellen Investitionen hat wie das bei meiner fiktiven Frage der Fall ist, kanns auch keine Insolvenz geben, v.daher haftet Person A gerne mit dem Privatvermögen |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? Zitat:
Die meisten schätzen dieses Risiko als viel zu gering ein. |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? wieso muss ich als onlinehändler (mit gewerbeschein) mit abmahnungen rechnen?! |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? Wenn man das nicht weiss, sollte man den Gewerbeschein schleunigst wieder zurückbringen. Sorry |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? vielen dank, sehr konstruktiv. |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? ouh ok ich will nicht onlinehändler sein! der normale "Kunde" kann lediglich über mich zb CDs bestellen. Diese CDs werden jedoch von dem Drittanbieter verkauft Ich bekmme für den Abschluss Provision am Ende des Monats von dem Drittanbieter bezahlt. Wie ihr seht ist das hier kein klassischer OnlineShop sondern schon etwas anderes. |
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| AW: Welche Rechtsform eignet sich hier? Ich würde an deiner Stelle einen Serverstandort außerhalb der EU wählen, und eine Domäne die international angelegt ist. Dafür sind üblicherweise die Kommerzdomänen .com geeignet. Weiterhin bieten sich an: .info, .net, .org; Wenn deine Webseiten z.B. bei einem Hoster in den USA liegen, entfällt die Impressumspflicht, und es gilt das US-Recht, da du ja aus den USA heraus publizierst. In Deutschland, also bei einem Serverstandort in D, ist man leider zuvielen Fallstricken ausgeliefert, weswegen die meißten kommerziellen Seiten auch nicht hier liegen, eben um Abmahnvereinen und solchen Leuten wie RA Günter Freiherr von Gravenreuth und dergleichen aus dem Weg zu gehen. Versuche es z.B. mal mit www.dreamhost.com. Die Rechtsform ist hier nebensächlich, und ein Gewerbeschein erst bei wirklich gewerbsmäßigen Umsätzen erforderlich. Man kann ein Gewerbe auch nachträglich anzeigen, wenn die Umsätze irgendwann gewerblichen Umfang erreichen, -vorher sind sie ja ein Nebeneinkommen. |
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