Dies ist eine Diskussion zu Welche Daten darf Creditreform speichern? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Welche Daten darf Creditreform speichern? Ich wäre euch sehr dankbar für die Beantwortung meiner Fragen. 1. Angenommen A. hat eine Gewerbeanmeldung. Kann er verhindern oder verbieten, daß Creditreform und ähnliche seine Daten sammeln und mit völlig frei erfundenen und unzutreffenden Angaben verbreiten? 2. Angenommen, es gäbe für A. keine rechtliche Möglichkeit, zu verhindern, daß Creditreform und ähnliche Daten über ihn sammeln. Welche Daten dürfen das sein bzw. wo fände A. einen Link, wo er das nachlesen könnte? 3. Angenommen, A. erhält von Creditreform (unaufgefordert) einen Auszug der über ihn gespeicherten Daten, mit der unmißverständlichen Forderung "das korrigierte Formular in den nächsten Tagen zurückzusenden". Angenommen, A. stellt anhand dieses Auszuges fest, daß Creditreform dort Angaben macht, zu: Unternehmensentwicklung (konstant) Auftragslage (zufriedenstellend) Mitarbeiteranzahl 1 Jahresumsätze 10.000 Euro Immobilien Wohnhaus (Anmerkung: das Wohnhaus gehört A. gar nicht) Aktiva 10.000 Euro Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.000 Euro Vorräte 2.500 Euro Forderungen und Sonstige Vermögensbestände 5.000 Euro Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.000 Euro Andere kurzfristige Verbindlichkeiten 1.000 Euro 4. Angenommen, alle Angaben seien völlig frei erfunden und NICHT ZUTREFFEND, A hätte niemals zu keinem Zeitpunkt irgendjemand gegenüber solche Angaben gemacht. Wäre A. zur Mitwirkung gegenüber Creditreform verpflichtet? Oder könnte er die Auskunft verweigern und die Verbreitung der falschen Daten verbieten, ohne Auskunft zu geben? Danke für alle Auskünfte Engelhardt |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? gehts dir gut...? exakt die selbe fragen hast du doch gestern schon mal gestellt und auch alle beantwortet gekriegt... die creditreform kann daten (über ein unternehmendaten) sammeln, wie sie lustig ist! das kann jede tun. wenn es keine daten gibt, werden vermutungen gesammelt. die daten können (ob sie stimmen oder nicht!) auch bedenkenlos weitergegeben werden. einen unterlassungsnspruch hat man nur, wenn sie geschäftssschädigend UND unzutreffend sind. was man dann allerdings belegen muss. wenn a will, dass die daten berichtigt werden, muss er die richtigen angaben rausrücken. einen löschungsanspruch gibt es nicht. einen zwang zur zusammenarbeit auch nicht. reicht dir das jetzt? oder fragst du so lang, bis es ne antwort gibt, die dir in den kram passt? |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Nein, die Fragen wurden nicht beantwortet! Deshalb frag ich ja hier nochmal. Schön, daß Du so aufmerksam bist, aber die Tatsache, daß Du meine Fragen beantworten kannst, ermächtigen Dich nicht dazu, hier unverschämt zu werden. Trotzdem Danke für Deine Antworten. Wenn Du jetzt noch einen Link für mich hast, wo ich das nachlesen kann, wäre es noch besser. Engelhardt |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? gefallen dir die antworten nicht...? schade! ![]() ist es erlaubt in der nase zu bohren? ja? sicher? dann gib doch mal nen link rüber, wo ich das nachlesen kann..... merkst du, wie unsinnig das wird? aber die forenregeln könnten dir mal nich schaden. besonders punkt 4. keine dopppelposts (klick!) |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Ich erhielt auf mein 1. Posting (übrigens von vorgestern und nicht von gestern) auch die Antwort: "da es sich bei der fragestellung um eine firmenauskunft handelt, ist das thema nicht recht für den datenschutz-ordner geeignet" Also habe ich es anders und ausführlicher formuliert in anderen "Ordnern" gefragt, vor allem aber auch, da es keine konkrete Antwort auf einige Details gab. Du aber redest Unsinn, wenn Du behauptest, die Fragen seien schon alle vorher beantwortet worden. Du bist blind vor Eifer. Du hast es also gestern schon gelesen, hattest aber keine Motivation, darauf zu antworten. Dann laß es doch heute auch sein. Im Übrigen hast Du hier keine besonderen Rechte, oder bist Du hier Admin? Wenn Du was zu beanstanden hast, wegen Doppelposting, dann wende Dich an den Administrator und spiele hier nicht den Forumswächter und greife nicht die Fragesteller persönlich an. Ich könnte Dir ohne weiteres in Deinem Stil antworten, will aber nicht. Ich suche mir die Leute, mit denen ich diskutiere, gerne selber aus. Danke trotzdem für den Anteil an sachlicher Information. (Ende der Debatte, es sei denn, es kommt noch was Vernünftiges.) |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Zitat:
dies ist ein forum. soll ich erklären, wie das funktioniert? ![]() Zitat:
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es widerspricht zwar meiner bisherigen Erfahrung, daß solche Informationen von Auskunfteien dermaßen falsch sind, aber es mag vorkommen. Zitat:
Es ist, nebenbei bemerkt, irgendwie ziemlich dusselig, sich erst über Falschinformationen zu beklagen und anschließend darüber zu meckern, daß jemand versucht, Informationen zu verifizieren. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Doch. An verschiedenen Stellen ungefähr zehn mal. Daß Dir die Antworten nicht gefallen, mag sein. Aber das ist nicht unser Problem.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Zitat:
creditreform hat aber scores über die streuung der infos (also aus wie vielen quellen die infos kommen). anhand dessen kann man relativ gut die zuverlässigkeit der daten abschätzen. |
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| AW: Welche Daten darf Creditreform speichern? Zitat:
Alter Grundsatz: Informationen sind immer an der Quelle zu erheben. So hätte man durchaus mal bei creditreform nachfragen oder -lesen können. Dort steht: 'Eine Datenspeicherung ohne Ihre Einwilligung (gem. §29 (I) BDSG) ist in zwei besonderen Fällen möglich, und zwar wenn: * die Daten amtlich-öffentlichen Quellen entnommen sind wie z.B. dem Handelsregister (Hinweise auf leitende Position und/ oder Firmenbeteiligung), den Schuldnerlisten der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren etc.), Auswertungen der Statistischen Landes- und Bundesämter oder branchenspezifischen Untersuchungen, oder wenn * das berechtigte Interesse des Anfragenden an der Kenntnis Ihrer Daten als schwerwiegender zu bewerten ist als Ihr schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Datenübermittlung. Im Waren- oder Dientsleistungsverkehr trifft dies regelmäßig bei Hinweisen auf nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten zu. In allen anderen Fällen werden Ihre Daten nur dann bei uns gespeichert, wenn Sie dieser Datenübermittlung zuvor schriftlich mit einer sog. Einwilligungsklausel zugestimmt haben. Die Einwilligungsklausel stellt klar, dass bei einem Vertragsabschluss und dessen vereinbarungsgemäßer Abwicklung (sog. "positive" Zahlungserfahrungen) personenbezogene Informationen an uns gemeldet und ggf. an Dritte weitergegeben werden dürfen.' Quelle: http://www.nuernberg.creditreform.de...-moeglich.html
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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