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Webcam-Darstellung gegen Bezahlung

Dies ist eine Diskussion zu Webcam-Darstellung gegen Bezahlung innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 16.03.2010, 13:32
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Webcam-Darstellung gegen Bezahlung

Herr XY ist sehr zeigefreudig und möchte sich nebenbei ein paar Euros verdienen. Er meldet sich auf einer Seite an, bei der man sich gegen Bezahlung vor anderen Usern zeigen kann. Herr XY bekommt dafür von dem Betreiber der Seite eine Provision von 30-50 %. Des weiteren gibt es die Möglichkeit, Filme oder Bilder von sich dort zu veröffentlichen, die sich die Besucher auch wiederum gegen Bezahlung anschauen können.

Herr XY möchte natürlich alles richtig machen und wird seine Einnahmen selbstverständlich versteuern. Er ist sich nur nicht sicher, ob er in diesem Fall ein Gewerbe anmelden muss. Seine dort getätigten Einnahmen belaufen sich höchstens auf 100 EUR im Monat, der Spaß steht für ihn im Vordergrund. Der Betreiber verlangt von ihm eine Ausweiskopie und ein unterschriebenes Formular bezüglich der umsatzsteuerlichen Einordnung (Kleinunternehmer, umsatztsteuerpflichtiger Unternehmer). Herr XY geht davon aus, dass die Kleinunternehmerregelung für ihn zutrifft.

Des weiterer stellt sich Herr XY die Frage, ob er seinen Arbeitgeber über seine Tätigkeit informieren müsste und ob diese schon als Nebentätigkeit angesehen wird.

Gäbe es sonst noch Punkte zu beachten?

Vielen Dank :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 08:43
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AW: Webcam-Darstellung gegen Bezahlung

Zitat:
Zitat von BigFattyJoe
Der Betreiber verlangt von ihm eine Ausweiskopie und ein unterschriebenes Formular bezüglich der umsatzsteuerlichen Einordnung (Kleinunternehmer, umsatztsteuerpflichtiger Unternehmer). Herr XY geht davon aus, dass die Kleinunternehmerregelung für ihn zutrifft.
Herr XY kann sich selbst aussuchen, ob er umsatzsteuerpflichtig sein will oder nicht.

Zitat:
Des weiterer stellt sich Herr XY die Frage, ob er seinen Arbeitgeber über seine Tätigkeit informieren müsste und ob diese schon als Nebentätigkeit angesehen wird.
Ich denke schon. Der AG muss diese Nebentätigkeit genehmigen.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 12:09
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AW: Webcam-Darstellung gegen Bezahlung

Ich denke, dass der Umsatz so gering ist, dass die Kleinunternehmerregelung mehr Sinn macht.

Und muss Herr XY auch ein Gewerbe anmelden?
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