Dies ist eine Diskussion zu Was tun gegen Unlauteren Wettbewerb innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Was tun gegen Unlauteren Wettbewerb folgende Sachlage. A ist im bereich garten landschaftbau und pflege erolgreich für groß unternehmen tätig. B kommt aus dem baubereich und merkt wie A erfolgreich wird und möchte dies mit allen mitteln auch. B geht nun daher und beschwert sich mehrfach bei dem groß Auftraggeber über die arbeiten von a . zudem geht b hin und vermüllt zudem die zu pflegenden grünanlagen und hält dieses per bild material fest um es dem auftraggeber vorzulegen. leider hat a keinerlei beweise, also aussage gegen aussage. A bekommt einen auftrag zur neu bepflanzung eines grünbeetes, am nächsten tag sind über die hälfte der neuen pflanzen weg und B beschwert sich über die arbeiten bei der geschäftsführung des auftraggebers. a ist schon soweit gegangen, das er einen auftrag zurück an den auftraggeber gegeben hat und dachte dann sei endlich ruhe. nun geht b aber immer weiter und versucht weitere aufträge durch verbreitung negativer arbeiten zu bekommen. was könnte a nun machen um endlich ruhe zu bekommen. |
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| AW: Was tun gegen Unlauteren Wettbewerb Dafür - besser gesagt dagegen gibt es eine menge Paragraphen. Üble Nachrede § 186 StgB, Verleumdung § 187 StgB http://www.gesetze-im-internet.de/st...1BJNG005102307 Weiterhin Sachbeschädigung § 303 StgB http://www.gesetze-im-internet.de/st...1BJNG006303307 Dann geht es weiter mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen § 3 UWG (nach § 4 Punkt 10 UWG) Dahingehend sind auch die Paragraphen 8, 9, 10UWG interessant. Auch § 11 UWG sollte beachtet werden. http://www.gesetze.juris.de/uwg_2004/ Aber das ganze nützt gar nichts, wenn man nichts beweisen, bzw. nicht ausreichend beweisen kann. Deswegen muss man unbedingt die Mühe auf sich nehmen und ein Protokoll schreiben. Also detailliert aufschreiben, wann was wo passiert ist, mögliche Zeugen aufschreiben, Fotos machen, als zusätzliche Belege kann man auch Anzeigen ohne konkrete Beweise und Namen machen. Die Anzeigen können dann auch als Beweis gelten. Notfalls muss man solange am Protokoll arbeiten, bis man sicher sein kann, dass das auch zum gewünschten Erfolg - eine Verurteilung des seltsamen Kontrahenten möglichst in allen Punkten, kommen wird. Im Gegensatz zu anderen Branchen dürfte aber das Theater nicht zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Arbeitsvolumens zur Folge haben. Der eine Kunde geht, der nächste kommt. Zumindest solange das Preis / Leistungsverhältniss stimmt. |
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| AW: Was tun gegen Unlauteren Wettbewerb Hallo, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Wo stelle ich die Anzeige? Polizei oder IHK? Vielen Dank |
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| AW: Was tun gegen Unlauteren Wettbewerb Direkt bei der Polizei oder über einen Rechtsanwalt. Rechtsanwalt kostet natürlich Geld. Daher einfach zur nächsten Polizeistation gehen und dort eine Anzeige aufgeben (dauert je nach Umfang bis zu 30 Minuten). |
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