Dies ist eine Diskussion zu wann zählt jugendtreff als gewerbe? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| wann zählt jugendtreff als gewerbe? Es geht um folgenden fiktiven Fall: Herr X hat auf seinem Grundstück ein leerstehendes altes Gebäude, in dem sich Jugendliche treffen, gemeinsam kartenspielen, kickern, fernsehen, etc... Muss Herr X diesen als Gewerbe anmelden? Ich schildere 3 Fälle: 1. Die Getränke sind kostenlos, es wird nur um eine Spende in unbekannter Höhe gebeten um die Getränke sowie den Strom, Ferseher, etc zu bezahlen. (Es existiert somit keine Kasse) 2. Die Getränke kosten 1 Euro pro Flasche. Der Gewinn, der durch den Verkauf erwirtschaftet wird, fließt ausschließlich in neue Anschaffungen für den Jugendtreff, wie beispielsweise ein neuer Kickerkasten. Das Geld wird in einer Kasse gesammelt. 3. Wie Fall 2, zusätzlich werden im Jugendtreff kleine Veranstaltungen abgehalten. Als Beispiel nenne ich ein Schafkopftunier. Die Teilnehmer zahlen 5 Euro Startgebühr, der Sieger erhält die KOMPLETTEN Startgebühreinnahmen. Schon mal danke für eure antworten! |
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| AW: wann zählt jugendtreff als gewerbe? Spontan wäre mir jetzt die Idee gekommen, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, z.B. Jugenvörderverein XY. Diesem Verein werden dann seitens Herrn X im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung die Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Somit hätte man eine ordnungsgenmäße Kassenführung und zusätzlich die Möglichkeit, bei der Kommune ggf. Fördergelder für Anschaffungen, Freizeiten, Zeltlager, etc. zu beantragen. Aber nur eine Idee... |
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| AW: wann zählt jugendtreff als gewerbe? Spätestens wenn sich die Aktivitäten des Jugendclubs an Dritte richten (z.B. Karten-Turnier), dann ist die Öffentlichkeit gegeben und gewerberechtliche Vorschriften kommen ins Spiel. Danebe dürfte auch das Gaststätten-, das Bau- und das Lebensmittelrecht berührt sein usw. und da kann es dann teuer werden. Gruß Jansiline |
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| AW: wann zählt jugendtreff als gewerbe? Gewerbe setzt "Gewinnerzielungsabsicht" voraus. Zitat:
Zitat:
Man sollte einen Steuerberater konsultieren und mit diesem eine steuerunschädliche Vereinslösung konzipieren. Und Achtung: man nehme rechtzeitig Kontakt mit der Gewerbebehörde auf und kläre mit dieser, ob u.U. eine Gaststättenkonzession erforderlich ist.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: wann zählt jugendtreff als gewerbe? Solange kein Gewinn geplant oder realisiert wird, ist es in der Regel kein Gewerbe. Ansonsten müsstest du die ganzen Papiere erledigen. http://koffeintabletten24.de/guarana.html |
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