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Wann ist Gewerbeschein nötig?

Dies ist eine Diskussion zu Wann ist Gewerbeschein nötig? innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 20.07.2010, 18:17
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Wann ist Gewerbeschein nötig?

Angenommen, jemand will sich hin und wieder nebenbei ein wenig Geld als Babysitter verdienen. Reicht es, dazu eine Rechnung mit Steuernummer auszustellen und es dem Finanzamt zu melden oder muss der jemand ein Gewerbe anmelden?
Wenn ja, muss er das vor dem ersten Auftrag machen oder genügt es,
wenn er bereits Geld verdient hat.

Verzeiht die Dummie-Frage, aber ich werde aus den Infos, die ich via Google gefunden habe, nicht wirklich schlau.
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Alt 21.07.2010, 11:56
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AW: Wann ist Gewerbeschein nötig?

Da würde ich mal die örtliche Gewerbebehörde fragen. Die sollte einem das sagen können, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, und diese dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist es ein Gewerbe.

Nicht jede selbständige Tätigkeit ist aber auch ein gleichzeitig ein Gewerbe.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 22:48
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AW: Wann ist Gewerbeschein nötig?

Zitat:
Zitat von nocheiner Beitrag anzeigen
Reicht es, dazu eine Rechnung mit Steuernummer auszustellen und es dem Finanzamt zu melden oder muss der jemand ein Gewerbe anmelden?
Aus meiner Sicht ist es ein "freier Beruf" - erzieherische Tätigkeit bzw. ähnlicher Beruf der keine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich macht. Beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob die Freiberuflichkeit anerkannt wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 03:12
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AW: Wann ist Gewerbeschein nötig?

... und falls doch ein Gewerbeschein notwendig sein sollte, dann die Tätigkeit erst nach Gewerbeschein starten. Sonst könnte es einen Strafzettel (Ordnungswidrigkeit) geben.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 02:32
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AW: Wann ist Gewerbeschein nötig?

Zitat:
Zitat von Dachsi Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht ist es ein "freier Beruf" - erzieherische Tätigkeit bzw. ähnlicher Beruf der keine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich macht.
"Babysitten" ist kein "erzieherischer Beruf", sondern schlicht die Beaufsichtigung von Kindern während der Abwesenheit der Eltern.

Ein "Babysitter" sitzt meistens vor dem Fernseher oder liest ein Buch o.ä., während die lieben Kleinen mehr oder weniger friedlich im Kinderzimmer vor sich hin schlummern...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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