Dies ist eine Diskussion zu Wann ist Gewerbeschein nötig? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Wann ist Gewerbeschein nötig? Wenn ja, muss er das vor dem ersten Auftrag machen oder genügt es, wenn er bereits Geld verdient hat. Verzeiht die Dummie-Frage, aber ich werde aus den Infos, die ich via Google gefunden habe, nicht wirklich schlau. |
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| AW: Wann ist Gewerbeschein nötig? Da würde ich mal die örtliche Gewerbebehörde fragen. Die sollte einem das sagen können, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, und diese dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist es ein Gewerbe. Nicht jede selbständige Tätigkeit ist aber auch ein gleichzeitig ein Gewerbe.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wann ist Gewerbeschein nötig? Zitat:
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| AW: Wann ist Gewerbeschein nötig? ... und falls doch ein Gewerbeschein notwendig sein sollte, dann die Tätigkeit erst nach Gewerbeschein starten. Sonst könnte es einen Strafzettel (Ordnungswidrigkeit) geben. |
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| AW: Wann ist Gewerbeschein nötig? Zitat:
Ein "Babysitter" sitzt meistens vor dem Fernseher oder liest ein Buch o.ä., während die lieben Kleinen mehr oder weniger friedlich im Kinderzimmer vor sich hin schlummern...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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