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Wahl der Geschäftsbezeichnung

Dies ist eine Diskussion zu Wahl der Geschäftsbezeichnung innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 15.10.2011, 13:42
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Wahl der Geschäftsbezeichnung

Hallo,

soweit ich bisher informiert bin, ist bei Einzelunternehmen ohne Eintrag in das HR beim Geschäftsverkehr Vor- und Nachname zu verwenden, ggf. mit einer Ergänzung der Tätigkeit, z.B. "Max Mustermann Fälschungsdienst".

Wenn man nun z. B. in der technischen Branche unterwegs ist, wäre es zulässig, eine Bezeichnung wie "MusterTec Max Mustermann" zu verwenden?

Viele Grüße
Alocado
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 18:29
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AW: Wahl der Geschäftsbezeichnung

Es ist grundsätzlich ratsam, Vor und Nachnamen
zu benutzen;
auch wenn sie bei einem nicht kaufm. Unternehmen nur
teilweise im Rechtsverkehr vorgeschrieben sind.

Über die sonstige Geschäftsbezeichnung gibt es keine
Vorschriften, ausser dass die Geschb. nicht über
den wahren Unternehmensgegenstand täuschen darf.

Man man müßte sich aber erkundigen, ob die benutzte
geschäftsbezeichnung in irgendeiner Form geschützt
ist.

M.W. bekommt man in der Hinsicht Unterstützung von der IHK.
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einzelunternehmen, existenzgründung, geschäftsbezeichnung

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