Dies ist eine Diskussion zu Vorstrafe innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Vorstrafe nehmen wir mal an, jemand plant eine Spielhalle zu eröffnen. Bei der zuständigen Behörde erfährt er nun, dass er für dieses Vorhaben eine Sondergenehmigung beantragen muss. So weit so gut, jedoch wird diese Erlaubnis in der REGEL nicht erteilt, wenn der Antragsteller in den letzten drei Jahren strafrechtlich verurteilt wurde. Leider ist dies aber der Fall. Was nun? Ist das Unternehmen gestorben oder gibt es Mittel und Wege um auch vorbestraft eine Spielhalle zu eröffnen. |
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