Dies ist eine Diskussion zu Vorraussetzung PAV V-Gutschein einlösen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| mal angenommen ein Gewerbetreiberder hat einen Gewerbeschein in dem er Personalvermittlung sowie Arbeitsvermittlung angemeldet hat. Nun vermittelt er einen Arbeitslosen mit Vermittlungsgutschein. Er erfüllt alle Kriterien orig. Vermittlungsgutschein, ein Nachweis der Beschäftigung und der Gewerbeschein werden beigefügt. Nun meine Frage ist es zwingend erforderlich, das im Gewerbeschein Arbeitsvermittlung steht oder muss private Arbeitsvermittlung stehen? Ist für mich etwas widersprüchlich, denn sobald jemand ein Gewerbe anmeldet ist er doch nicht mehr privat oder liege ich da falsch??? Ich bedanke mich für Infos im Vorraus. Alex69 |
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| AW: Vorraussetzung PAV V-Gutschein einlösen "Private Arbeitsvermittlung" ist die Arbeitsvermittlung von privatwirtschaftlichen Anbietern im Gegensatz zur staatlichen Arbeitsvermittlung (Arbeitsagentur).
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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