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Vertragsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 10:18
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Vertragsrecht

Hallo liebe Juraforum-Gemeinde!

Mal angenommen Firma A beauftragt Firma B (als Subunternehmer) mit der Fertigstellung eines Gewerkes für Kunden C. Firma B erstellt ein schriftliches Angebot für Firma A. Mündlich (telefonisch) erteilt Firma A den Auftrag.

Mit Abschluss der Arbeiten lässt Firma A der Firma B einen Nachunternehmervertrag zukommen, welcher beispielsweise den Einbehalt von X% der Rechnungssumme über 5 Jahre als Gewährleistung vorsieht. Firma B wurde bei Auftragserteilung hierüber aber nicht in Kenntnis gesetzt. Deshalb unterschreibt Firma B den Vertrag nicht und lässt Firma A die Rechnung zukommen. Firma A weigert sich jedoch zu zahlen und beharrt auf Unterzeichnung des Nachunternehmervertrags.

Wie sähe die Rechtslage aus? Müsste Firma B den Nachunternehmervertrag akzeptieren, um an das Geld zu kommen?

Dankeschön!
Frank
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 13:27
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AW: Vertragsrecht

Also,
A und B haben einen Werkvertrag miteinander geschlossen;
aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich sowas m.E,
nicht.

Das hätte A vertraglich vorher vereinbaren müssen;
oder er muss Mängel konkret beandstanden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 13:56
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AW: Vertragsrecht

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Also,
A und B haben einen Werkvertrag miteinander geschlossen;
aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich sowas m.E,
nicht.

Das hätte A vertraglich vorher vereinbaren müssen;
oder er muss Mängel konkret beandstanden.
Danke für die Info! Somit könnte Firma B theoretisch abmahnen, sollte Firma A weiterhin auf ihrem Standpunkt verharren.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2011, 19:20
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AW: Vertragsrecht

Das Problem liegt wohl eventuell darin, dass der Subunter-
nehemer wirtschaftlich abhängig ist.
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