Dies ist eine Diskussion zu Vertragsform? bei Beteiligung innerhalb des Forums Gewerberecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vertragsform? bei Beteiligung mal angenommen Partner A und Partner B einigen sich auf eine zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit ist schriftlich festgehalten worden. Dabei wurden alle Einzelheiten schriftlich niedergeschrieben u.a. Gewinnbeteiligung. Partner A entscheidet sich 4 monate später das Geschäft alleine fortzuführen und zweifelt, trotz beider Unterschriften, jede Abmachung ab. Kann Partner B weiter auf Erfüllung des Vertrages bestehen? Vielen Dank im voraus. Gruß |
| |||
| AW: Vertragsform? bei Beteiligung vermutlich handelt es sich um eine BGB-Gesellschaft. Was wurde Zitat:
Siehe auch http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/ge...echt/bgb-g.htm
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Vertragsform? bei Beteiligung hallo, es wurde hinsichtlich der Auflösung des Vertrages bzw. der Zusammenarbeit nichts vereinbart. Weder über zeitliche Befristung der Zusammenarbeit noch über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Gruß |
| |||
| AW: Vertragsform? bei Beteiligung Dann sollte man sich den Punkt 7 zu o.a. Link zu Gemüte führen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Vertragsform? bei Beteiligung ...also, nur für das endgültige Verständnis weil nichts vereinbart worden ist, kann also der Vertrag nicht einseitig gekündigt werden? wenn dem so ist, fällt ein Stein vom Herzen, na hoffentlich nicht gleich auf den Fuss, aber das ist eine anderes Forum. Danke nochmal Gruß mariusz |
| |||
| AW: Vertragsform? bei Beteiligung Zitat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/723.html
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Vertragsform? bei Beteiligung Zitat:
Ein Gesellschaftsvertrag kann gekündigt werden. Aber bis er gekündigt ist und bis seine Aufhebung durch Kündigung wirksam ist, muß man natürlich als Vertragspartner den Vertrag einhalten. Ist genau wie im Arbeitsrecht: Du kannst einen Arbeitsvertrag kündigen (unter Beachtung der diversen gesetzlichen Vorschriften zum Kündigungsschutz usw.). Dann ist das Arbeitsverhältnis zum Termin X.X. aufgelöst. Vorher aber schuldet natürlich der Arbeitnehmer noch seine Arbeitsleistung, und der Arbeitgeber den Arbeitslohn.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| welche Vertragsform?? | Bürgerliches Recht allgemein | 05.06.2009 23:41 |
| Beteiligung | Bürgerliches Recht allgemein | 11.11.2008 09:14 |
| Beteiligung Gastronomie | Bürgerliches Recht allgemein | 24.10.2008 13:25 |
| Beteiligung an der Fassadenrestaurierung | Immobilienrecht | 10.03.2008 15:54 |
| Beteiligung schlägerei | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.09.2006 00:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios