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Verspätete Gewerbeanmeldung

Dies ist eine Diskussion zu Verspätete Gewerbeanmeldung innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 26.07.2011, 10:30
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Verspätete Gewerbeanmeldung

Hallo zusammen, mich würde die juristische Sicht für einen Solchen fiktiven Fall interessieren:

Zwei Gründer haben nach dem Studium angefangen ein Softwareprodukt zu entwickeln. Direkt nach dem Studium bspw. am 1.1.2010.

Die beiden programmieren also vor sich hin und die Produktentwicklung zieht sich über ein ganzes Jahr.

Aus verschiedenen Gründen entscheiden Sie sich nun eine GbR in der Stadt E anzumelden, am 1.1.2011, also ein Jahr nachdem sie mit der Programmierung angefangen haben. In dem Jahr haben sie keinerlei Umsätze.

Ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung bekommen die Gründer einen Brief mit dem Hinweis, dass ein Bußgeld ansteht. Zudem wird den beiden Gründern noch eine Frist zu einer Stellungnahme eingeräumt.

Gibt es nicht eine "Vorgründungsphase" wo bspw. die Produktentwicklung rein fallen würde? Hätten die beiden Gründer trotzdem schon eine GbR anmelden müssen?

Was wäre in einem solchen Fall ratsam in die schriftliche Stellungnahme aufzunehmen?

Ein Bußgeld kann bis zu 1.000€ hoch sein. Liegt in diesem Fall ein schwerer Verstoß vor oder mit welcher Bußgeldhöhe kann hier gerechnet werden?

Vielen Dank für Ihre Meinungen.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 16:01
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Zitat:
Ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung bekommen die Gründer einen Brief mit dem Hinweis, dass ein Bußgeld ansteht
Kein Bußgeld ohne Begründung der Ordnungswidrigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 17:01
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Die Begründung ist die verpätete Gewerbeanmeldung. Das Gewerbe hätte am 1.1.2010 angemeldet werden müssen, wurde aber erst 2011 angemeldet.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 18:37
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

das hatte ich befürchtet, dass diese antwort kommt.

Ich meinte, auf welchen Indzien oder beweisen sich das amt stützt;
falls bekannt.

Oder falls nicht bekannt, welche nach aussen hin für dritte erkennbare handlungen könnten das gewesen sein.


Zitat:
In dem Jahr haben sie keinerlei Umsätze.
das hat nichts zu sagen.
Es kommt auf die plammäßige, nach aussen hin erkennbare
Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht an.

Aber aufwendungen hat man gehabt, vieleicht noch beim
Finanzamt versucht geltend zu machen?
Das geht natürlich nicht


Zitat:
Gibt es nicht eine "Vorgründungsphase" wo bspw. die Produktentwicklung rein fallen würde.
die Vorgründungsphase kann gewerblich sein, muss aber nicht,
je nachdem, wie man es anstellt.

Zitat:
Was wäre in einem solchen Fall ratsam in die schriftliche Stellungnahme aufzunehmen?
Kommt auf die beweise an, die dem Amt vorliegen;
kann ja auch sein, dass dies ich aufgrund der Finanzknappheit
der öffentlichen haushalte, da irgendetwas aus den fingern
gesogen haben .


Zitat:
Liegt in diesem Fall ein schwerer Verstoß vor oder mit welcher Bußgeldhöhe kann hier gerechnet werden? irgendwie nachaussen hin erkennbar gewesen sein.
Kommt halt genau drauf an, was man veranstaltet hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 01:01
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald der Gewerbebetrieb "errichtet" und die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird.
Zitat:
Gibt es nicht eine "Vorgründungsphase" wo bspw. die Produktentwicklung rein fallen würde?
Siehe oben. Eine solche "Vorbereitungsphase" gehört zur gewerblichen Tätigkeit.

Zitat:
Hätten die beiden Gründer trotzdem schon eine GbR anmelden müssen?
Eine GbR kann man nicht anmelden. Man kann die Errichtung eines Gewerbebetriebes anmelden - egal in welcher Gesellschaftsform der betrieben wird.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 13:17
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Vielen Dank schon mal für die Ausführungen.

Die Beweislage ist recht klar, die beiden Gründer haben bei der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt das Datum selbst genannt, da gefragt wurde ab wann das Projekt gestartet wurde.

Also wäre hier eine Stellungnahme ratsam in der man sich für die Versäumnis entschuldigt und darauf hinweist, dass es nicht wissentlich geschah. Eine andere Möglichkeit als zu Hoffen, wäre in einem solchen Fall also nicht möglich?!

Viele Grüße
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  #7 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 15:23
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Zitat:
Die Beweislage ist recht klar, die beiden Gründer haben bei der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt das Datum selbst genannt, da gefragt wurde ab wann das Projekt gestartet wurde.
gar nichts ist klar.

Die Vorgründungsphase kann gewerblich sein, muss aber nicht.

Ein Projekt kann gewerblich sein, muss es aber nicht.

Eine GBR kann gewerblich sein, muss es aber nicht.

Es kommt jetzt drauf an, ob in dem einem Jahr die merkmale eines gewerbebetriebes vorgelegen haben.

Wenn man in dem einen Jahr nicht nach ausen hin irgendwie
in ERscheinug getreten ist mit einer konkreten und planmäßigen Gewinnerzielungsabsicht (Anmelden beim Finanzamt, Anmieten von geschäftsräümen etc.),
kann man immer noch argumentieren, dass es eine nicht gewerbliche
Zweckgemeinschaft (GBR) gewesen ist ;
um später dann evntuell mal zu versuchen einen wirtschaftlichen Nutzen daraus
zu ziehen, was dann in 2011 der fall war.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 00:11
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
gar nichts ist klar.
Doch. Eigentlich alles.

Zitat:
Die Vorgründungsphase kann gewerblich sein, muss aber nicht.

Ein Projekt kann gewerblich sein, muss es aber nicht.
Die beiden Unternehmensgründer haben mit ihrer Gewerbeanmeldung selbst die Gewerbeeigenschaft ihrer Tätigkeit bekundet... Insofern ist das gegessen.

Zitat:
Es kommt jetzt drauf an, ob in dem einem Jahr die merkmale eines gewerbebetriebes vorgelegen haben.
Da er als ein solcher angemeldet wurde, ist davon auszugehen.

Zitat:
Wenn man in dem einen Jahr nicht nach ausen hin irgendwie
in ERscheinug getreten ist mit einer konkreten und planmäßigen Gewinnerzielungsabsicht (Anmelden beim Finanzamt, Anmieten von geschäftsräümen etc.),
kann man immer noch argumentieren, dass es eine nicht gewerbliche
Zweckgemeinschaft (GBR) gewesen ist ;
um später dann evntuell mal zu versuchen einen wirtschaftlichen Nutzen daraus
zu ziehen, was dann in 2011 der fall war.
Kann man nicht, wenn man die Anmeldung so vornimmt, wie die beiden Unternehmensgründer es im geschilderten Fall gemacht haben.

Aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 18:19
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Zitat:
Aus der Nummer kommen sie nicht mehr raus.
Die Gewerbeanmeldung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die wegen Irrtums angefochten werden kann.

Darüber hinaus hat die Wirksamkeit der Wilenserklärung für ein eventuelles Ordnungsgeld keine Bedeutung;
weil aus der Gewerbeanmeldung ergeben sich keine Rechte und Pflichten.

Die Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus der
ausgeübten Gewerbetätigkeit.

Die Anmeldung eines nicht ausgeübten Gewerbes stellt keine Pflichtverletzung dar, und kann deshalb auch nicht mit einem
Ordnungsgeld geahndet werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 18:59
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AW: Verspätete Gewerbeanmeldung

Okay, also sollte man in einem solchen Fall in dem erwähnten Antwortschreiben also formulieren, dass man in dem letzten Jahr nicht gewerblich gehandelt hat, da man ja das Produkt entwickelt hat. Mit dem unfertigen Produkt kann man nichts verdienen, also auch nicht gewerblich handeln. Bzw. es wurden auch sonst keine gewerblichen Handlungen vollzogen.

Das genannte Datum wurde nur genannt weil bei der Gewerbeanmeldung gefragt wurde, wann mit dem Projekt begonnen wurde. Da die beiden Gründer es nicht besser wussten, nannten sie dieses Datum.

Vielleicht würde der Bearbeitende Beamte in diesem Fall ja von einem Bußgeld absehen.
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