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Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 21:43
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Red face Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Hallo,

nehmen wir mal an, dass Nils C. grade eine eigene Homepage entwirft und später auch betreibt.
Herr C. möchte über seine Homepage Zuchttiere verkaufen bzw. anbieten.

Darf das Herr C. ohne einen Gewerbeschein?


Gruß und Danke nochmal!
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 15:34
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Ist's denn dauerhaft und ist eine Gewinnerzielung beabsichtigt?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 14:48
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Nein, er darf es nicht ohne Gewerbeschein!
Die Gewinnerzielungsabsicht wäre eindeutig.

Michael
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 17:25
V.I.P.
 
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Würde ich jetzt nicht unbedingt so sehen. Wenn kein gewinn geplant ist, sondern ein reines Hobby betrieben wird, müßte man die Abgrenzung zur Liebhaberei überprüfen.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.04.2009, 15:19
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Wer Tiere nicht gewerbesmässig, das heisst für mich auch unter Einhaltung der entsprechenden Haltungsbedingungen züchtet, kann quasi gar keinen oder so gut wie keinen Gewinn damit machen. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Damit besteht auch kein Gewerbe.

Fragt mal einen Katzenzüchter, was der für Unkosten hat. Die kleinen Kitten kosten nicht ohne Grund mal vorne weg zwischen 400€ - 800€ (je nach Rasse) wenn es ordentliche gezüchtete Rassekatzen sind. Allein der Tierarzt nimmt für die ersten Untersuchungen und Impfungen, Wurmkur etc. schon fast den gerade ganannten Mindestbetrag. Geschweige denn Futter und Utensilien wie Spielzeug etc.

Falls du planst, Tiere mit der Absicht auf ein Geschäft und Gewinnabsicht zu züchten, verabschiede dich von dem Gedanken. Ansonsten kommen die Tiere ganz klar zu kurz. Andernfalls musst du da aber eher nichts befürchten.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.04.2009, 22:56
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Zitat:
Damit besteht auch kein Gewerbe.
Das ist Unsinn.
Es kommt nicht darauf an ob man tatsächlich Gewinn macht oder nicht.

Michael
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  #7 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 12:31
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Natürlich ist das korrekt:

Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Tätigkeit aus persönlichen Gründen betrieben wird, und auf lange Sicht kein Gewinn zu erwarten ist. Einkünfte aus einer Liebhaberei (z.B. der hobbymässigen Tierzucht) fallen nicht unter das Einkommenssteuergesetz.

siehe auch:
Kein Steuerabzug nach § 50a IV EStG bei Tätigkeit aus Liebhaberei. (BFH, Urt. v. 07.11.2001 - I R 14/01; Vorinstanz: FG Köln)

Es geht in diesem Urteil sogar noch weiter. Wenn ein Pferdezüchter mit einem Tier an Rennen teilnimmt und dort Preisgelder gewinnt, sind diese nicht EStG pflichtig !
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  #8 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 12:44
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Erst lesen, dann verstehen, dann antworten!
In dem Urteil geht es nicht um die Gewerblichkeit!
Gewerbliche handeln liegt vor wenn:
1. eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder
2. eine planmäßige auf Dauer angelegte Handlung erfolgt

Die gewerbliche Handlung wäre in solch einem fiktiven Fall wohl unstrittig.
Du darfst das Einkommenssteuergesetz nicht mit der Einordnung "gewerblich - nicht gewerblich" verwechseln.

Michael
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  #9 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 14:22
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

M. E. müßte es aber heißen:
Gewinnerzielungsabsicht und planmäßige Handlung
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  #10 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 15:06
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AW: Verkauf und Angebot von Waren auf Internetpräsenz Gewerbescheinpflicht?

Nicht ganz.
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist kein "MUSS".
Es reicht bereits eine planmäßige auf Dauer ausgelegte Handlung.
Andersrum ist es aber sicher: Kauf oder Herstellung einer Ware oder anbieten einer Dienstleistung um Gewinn zu erzielen = gewerblich.
Wenn ich etwas mit Gewinnerzielungsabsicht anbiete, dann ist es auf jeden Fall geplant, denn ich plane ja die Abbietung/den Verkauf um Gewinn zu machen.

Hier hat es die IHK schön erklärt:
http://209.85.229.132/search?q=cache...ient=firefox-a


Michael
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