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Veranstalter und Verkehrssicherungspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Veranstalter und Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 08.02.2010, 21:42
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Veranstalter und Verkehrssicherungspflicht

Hallo zusammen,

hoffe ich stelle meine Frage im richtigen Forum.

Angenommen ein Veranstalter einer großen Zeltparty kommt seiner Verkehrssicherungspflicht bezüglich der angrenzenden Anwohner nicht angemessen nach - wie kann man außer persönlich und dem Ordnungsamt diesem "auf die Füße treten"?!

Grüße - Underworld
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:03
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AW: Veranstalter und Verkehrssicherungspflicht

Kommt darauf an, in welcher Beziehung der Veranstalter seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt.
Durch Beschallung zerspringende Fenster, plattgefahrener gartenzaun, etc. ?
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